Bayer Leverkusen DFB leitet Ermittlungen ein — Schmidt droht längere Sperre

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag ein Ermittlungsverfahren gegen Trainer Roger Schmidt vom Bundesligisten Bayer Leverkusen eingeleitet.

 Felix Zwayer hatte das Spiel unterbrochen, weil Roger Schmidt nicht den Innenraum verlassen wollte.

Felix Zwayer hatte das Spiel unterbrochen, weil Roger Schmidt nicht den Innenraum verlassen wollte.

Foto: ap

Der 48-Jährige wurde zeitnah zu einer Stellungnahme zu den Vorkommnissen im Bayer-Heimspiel am Sonntag gegen Borussia Dortmund (0:1) aufgefordert.

Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) hatte Schmidt nach dessen heftigen Protesten aufgrund des 0:1-Gegentreffers aus dem Innenraum verbannt. Der Coach kam allerdings der Aufforderung nicht nach, sondern blieb in der Coachingzone vor der Bayer-Bank stehen. Leverkusens Ersatz-Kapitän Stefan Kießling ging auf Anweisung Zwayers zweimal zu seinem Trainer, um Schmidt die Entscheidung des Unparteiischen zu übermitteln.

Der Trainer blieb allerdings stur und forderte eine persönliche Begründung des Referees für den Verweis auf die Tribüne ein, daraufhin unterbrach Zwayer die Partie für neun Minuten und schickte beide Teams in die Kabine. Die restliche Spielzeit verfolgte Schmidt dann von dort aus.

"Das Verfahren wird ganz normal geführt, und es wird sicher eine Sanktion geben. Aber welche, das kann ich noch nicht sagen", sagte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner bei "Sport1". Man werde jetzt versuchen "eine schuldangemessene Sanktion zu finden", so Nachreiner: "Ob das dann als Exempel aufgefasst wird, weiß ich nicht."

Er kritisierte den Leverkusener Trainer ausdrücklich. "So ein Verhalten ist noch nie da gewesen. Es war sehr ungewöhnlich, dass das ein Trainer so praktiziert", sagte er. "Wenn der Trainer einfach nicht gehen will, was soll der Schiedsrichter da noch machen? Ein Spieler muss auch gehen, wenn er des Feldes verwiesen wird, auch, wenn es ein umstrittener oder ungerechter Platzverweis ist."

Trotz dieser Aussagen kann über das Ausmaß der Strafe für Schmidt derzeit nur spekuliert werden. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht laut Paragraph 8 "für Nichtbefolgung der Anordnungen des Schiedsrichters eine Sperre von einer Woche bis zu drei Monaten" vor. Allerdings gilt dieser Paragraph nur für "Strafen gegen Spieler".

Ob Sportdirektor Rudi Völler, der in einem Sky-Interview nach dem Spiel Zwayer hart kritisiert hatte, ebenfalls eine Strafe droht, ist noch offen.

(areh/sid/dpa)
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