Bundesligist wollte mehr Fan muss nach Böllerwurf gut 20.000 Euro an 1. FC Köln zahlen

Karlsruhe · Ein betrunkener Fußballfan, der einen gefährlichen Knallkörper in eine Zuschauermenge geworfen hat, muss dem 1. FC Köln 20.340 Euro Schadenersatz zahlen. Der Verein hatte eine höhere Summe gefordert.

 Kölner Fans werfen 2013 einen Feuerwerkskörper in den Düsseldorfer Fanbereich. Bei einem ähnlichen Vorfall im Februar 2014 wurden sieben Zuschauer verletzt. Der 1. FC Köln musste eine Strafe zahlen und forderte vom Böllerwerfer Schadenersatz.

Kölner Fans werfen 2013 einen Feuerwerkskörper in den Düsseldorfer Fanbereich. Bei einem ähnlichen Vorfall im Februar 2014 wurden sieben Zuschauer verletzt. Der 1. FC Köln musste eine Strafe zahlen und forderte vom Böllerwerfer Schadenersatz.

Foto: dpa, aba nic

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit seinem Urteil am Donnerstag die Revision des Fußball-Bundesligisten gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurück. Der Verein wollte eine höhere Summe erstreiten und hatte 30.000 Euro gefordert.

"Nachdem der BGH bereits im September 2016 in unserem Sinne geurteilt und grundsätzlich die Zulässigkeit von Regressen gegen die Verursacher von Verbandsstrafen festgestellt hatte, gibt das heutige Urteil uns nun auch bei der Berechnung der Höhe von Regressforderungen die erhoffte Rechtssicherheit", teilte der Verein zur Sache mit.

Hintergrund ist eine vom DFB-Sportgericht verhängte Verbandsstrafe von insgesamt 60.000 Euro gegen den 1. FC Köln, die mehrere von dem Fall unabhängige andere Vorfälle einschließt.

Der betrunkene Mann hatte im Februar 2014 im Zweitligaspiel gegen den SC Paderborn 07 vom Oberrang der Tribüne einen Knallkörper, der unter das Sprengstoffgesetz fällt, auf Zuschauer geworfen und dabei mehrere Menschen verletzt. Der Fall hatte den BGH bereits einmal beschäftigt. Er hatte im September 2016 ein erstes Urteil des OLG Köln, das die Schadenersatzklage abgewiesen hatte, aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der 1. FC Köln hatte seine Forderung mit der Einzelstrafe für den Knallkörperwurf von 40.000 Euro begründet. Der BGH-Senat wies das zurück, da diese Summe wegen der Gesamtstrafe nicht fällig wurde. Denn aus den Einzelstrafen von insgesamt 118.000 Euro sei eine Gesamtstrafe von 60.000 Euro gebildet worden. Das OLG hatte für sein Urteil den Anteil des Knallkörperwerfers daran errechnet. "Der Schaden entstand erst mit der Gesamtstrafe", sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Die Berechnungsmethode des OLG sei nicht zu beanstanden.

(dpa)
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