Urteil aufgehoben Böllerwerfer muss nicht für Geldstrafe des 1. FC Köln aufkommen

Köln · Der 1. FC Köln kann vorerst keinen Schadensersatz von einem Fan wegen eines Böllerwurfs im Stadion verlangen. Das Oberlandesgericht Köln teilte am Montag mit, dass es ein Urteil des Landgerichts aufgehoben habe.

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Foto: dpa, fg nic

Das Landgericht hatte den Fußball-Fan zu 30 000 Euro Schadenersatz verurteilt, weil dieser im Februar 2014 bei einem Heimspiel einen Böller angezündet und auf einen Unterrang geworfen hatte. Unter anderem wegen dieses Vorfalls erhielt der Bundesliga-Klub vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) eine Strafe von 50 000 Euro.

Das Oberlandesgericht entschied hingegen, es gehe zu weit, dem Zuschauer zu unterstellen, er habe das Risiko für eine DFB-Strafe bei der Aktion bewusst in Kauf genommen - es fehle der "Zurechnungszusammenhang".

Zweck des Böllerverbots sei nicht, den Verein vor derartigen Strafen zu schützen. Die komplexe Rechtslage des DFB sowie die möglichen finanziellen Folgen dürften sich zudem "dem durchschnittlichen Zuschauer kaum erschließen", teilte das OLG mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zugelassen.

(dpa)
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