Düsseldorfer EG Warum Davies 150.000 Euro fordert

Düsseldorf · Am 27. Januar verhandelt das Arbeitsgericht die Klage von Michael Davies gegen die Düsseldorfer EG. Der jetzt für Hamburg spielende Stürmer will Schadenersatz, weil er wegen Dopings gesperrt war.

 Ex-DEG-Profi Michael Davies.

Ex-DEG-Profi Michael Davies.

Foto: american-sports.info

Der Handschlag - er gehört zum Sport wie kaum eine andere Geste. Sie ist ein Zeichen des gegenseitigen Respekts und der Anerkennung. Wenn die Düsseldorfer EG heute (19.30 Uhr) bei den Hamburg Freezers zu Gast ist, wird der ein oder andere möglicherweise Michael Davies bewusst aus dem Weg gehen, um genau diese Geste zu vermeiden. Davies hat die DEG nämlich auf knapp 150.000 Euro Schadenersatz verklagt "und verlangt darüber hinaus den Ersatz sämtlicher weiterer Schäden, die ihm aufgrund einer im Winter 2014/15 gegen ihn verhängten Dopingsperre sowie wegen einer behaupteten Falschaussage des Geschäftsführers der Beklagten noch entstehen werden", so das Arbeitsgericht, das den Fall am 27. Januar verhandeln wird.

Michael Davies war am 23. November von der Nationalen Antidoping-Agentur (Nada) positiv getestet worden. Der von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit bestimmte unabhängige Anti-Doping-Richter, Rechtsanwalt Ingo Erberich, folgte dem Antrag der Nada, die eine dreimonatige Sperre gefordert hatte. Während des Verfahrens wurde ein nur geringes Verschulden des Sportlers festgestellt. Davies erhielt eine von der Nada erteilte medizinische Ausnahmegenehmigung für das eingenommene Medikament.

Nach der Sperre war es zu einem heftigen Streit zwischen Spieler und Verein gekommen. "Entgegen klarer Absprachen zwischen Club, medizinischer Abteilung und Spieler, hat sich Michael Davies offenbar nicht an eindeutige ärztliche Anweisungen und Nada-Richtlinien gehalten", hatte der damalige DEG-Geschäftsführer Jochen A. Rotthaus erklärt.

Dem widersprach Davies vehement. Er habe bereits zwei Tage nach seiner Ankunft im Sommer in einem Gespräch dem Teamarzt mitgeteilt, dass er seit Jahren ein Präparat zu sich nehme, so Davies' Anwalt Florian Hilbert. Der Verein sei also informiert gewesen. Mehr noch, die DEG habe mitgeteilt, die Medikation sei seitens der Nada zugelassen und eine Einnahme kein Problem.

Vor dem Arbeitsgericht geht es nun nicht, wie man vermuten hätte können, um entgangene Gehaltszahlungen. Aus dem Umfeld des Klubs heißt es, der jetzt 29 Jahre alte Amerikaner habe sein Geld trotz der Sperre komplett erhalten. Sondern Davies will einen Schaden geltend machen und behauptet, ihm sei durch die Dopingsperre, die er nicht zu verantworten habe, ein schöner Batzen Geld durch die Lappen gegangen. Neben der Übernahme juristischer Kosten verlangt er die "Erstattung der ihm entgangenen Gewinns, entstandener Ruf- bzw. Imageschäden sowie psychischer und körperlicher Beeinträchtigungen", heißt es in der Verlautbarung des Gerichts.

So könnte Davies Rechnung aussehen: Wäre er nicht wegen Dopings gesperrt worden, so wäre er Torschützenkönig in der DEL geworden. Dann hätte er einen lukrativen Vertrag in der DEL, womöglich gar in Nordamerika, abschließen können. All das ist spekulativ und bedarf einiger Fantasie.

Die DEG könnte zunächst einmal darauf verweisen, dass jeder selbst verantwortlich ist für das, was er einnimmt. Ebenso spekulativ könnte sie dagegen halten, dass sich Davies im Spiel hätte verletzen können und dann keinen neuen Vertrag erhalten hätte. Und dass ihr ein Ruf- und Imageschaden durch Davies' Dopingfall zugefügt worden sei, wie nie zuvor in ihrer Geschichte.

Die Höhe der Klage auf Schadenersatz von mehr als zwei Jahresgehältern scheint ziemlich ambitioniert. Doch je höher der Streitwert, desto größer die finanziellen Aufwendungen für die Juristen.

(ths)
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