Düsseldorfer EG Davies-Klage gegen DEG abgeschmettert
Düsseldorf · Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage von Eishockey-Stürmer Michael Davies gegen die Düsseldorfer EG abgewiesen. Der Torjäger, der inzwischen für die Augsburger Panther spielt, hatte seinen ehemaligen Verein auf Schadensersatz verklagt. Die Summe des Rechtsstreits betrug 293.000 Euro.
Vorausgegangen war ein Dopingvergehen, für das Davies drei Monate lang von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) gesperrt worden war. Davies hatte ein Medikament eingenommen, das verbotene Substanzen enthielt, für das jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Ein entsprechendes Formular hatte der Stürmer unterzeichnet, ein Mannschaftsarzt hatte es jedoch versehentlich nicht weitergeleitet.
Davies machte gegen die DEG Schadensersatzansprüche geltend für Rufschädigung sowie Mindereinnahmen seit dem Vorfall und auch für die Zukunft. Ein Einigungsvorschlag in Höhe von 400.000 Euro hatten die DEG und ihr Anwalt vor dem Urteilsspruch abgelehnt. "Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger", urteilte die vorsitzende Richterin Keil.
DEG-Geschäftsführer Stefan Adam war erleichtert: "Das Gericht ist in vollem Umfang unserer Argumentation gefolgt." Auch Rechtsanwalt Prof. Buchbinder war zufrieden: "Das war eine klare Ansage. Mehr war nicht zu erreichen."