Jetzt auch die Ringer Russland versinkt immer tiefer im Doping-Sumpf

Der russische Sport versinkt immer tiefer im Doping-Sumpf. Ringer-Verbandsboss Michail Mamiaschwili kündigte am Dienstag an, dass seine Olympia-Mannschaft aufgrund von positiven Dopingfällen weit im zweistelligen Bereich möglicherweise nicht bei den Spielen in Rio de Janeiro (5. bis 21. August) antreten wird. Das berichten mehrere russische Nachrichtenagenturen.

Das ist die verbotene Substanz Meldonium
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Das ist die verbotene Substanz Meldonium

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Foto: ap

Ob es sich bei den Dopingmitteln um die seit Jahresbeginn verbotene Substanz Meldonium handelt, wollte Mamiaschwili nicht bestätigen. Allerdings berichtet die Nachrichtenagentur TASS, dass zwei Ringer mit Meldonium erwischt worden sind.

"Es gibt positive Tests im hohen zweistelligen Bereich in der Mannschaft, alle im Team sind psychisch angeschlagen", sagte WFR-Präsident Mamiaschwili: "Es kann sein, dass niemand von uns nach Rio fährt."

Die Russen hatten bei der zurückliegenden WM im September 2015 drei Goldmedaillen geholt. Ringen gilt in Russland als Nationalsport, bei den vergangenen Spielen war das russische Ringer-Team ein Garant für eine Vielzahl von Medaillen.

Zuletzt waren zahlreiche russische Stars, darunter Tennisprofi Maria Scharapowa und die viermalige Schwimm-Weltmeisterin Julija Jefimowa, mit Meldonium erwischt worden. Vor dem Ringer-Skandal wurden mindestens 16 russische Sportler positiv getestet. Russlands Leichtathleten sind wegen massiver und systematischer Dopingvergehen derzeit weltweit gesperrt, ein Olympia-Aus steht im Raum

Anfang März hatte die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada mitgeteilt, dass es bis dahin seit Jahresbeginn 99 Doping-Fälle mit Meldonium gegeben habe. Zudem hatte die Wada angekündigt, nach ihren Recherchen über systematisches Doping in der Leichtathletik andere Sportarten ins Visier zu nehmen.

Russlands Staatspräsident Wladimir Putin hatte wegen der Meldonium-Fälle scharfe Kritik an den Sportfunktionären seines Landes geübt. Diese hätten die Athleten nicht ausreichend über die Aufnahme der Substanz auf die Verbotsliste informiert.

(sid)
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