Karlsruhe Zwangsbehandlung bei Straftätern nicht zulässig

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Regelungen zur Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter in NRW. An der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift im Maßregelvollzugsgesetz des Landes bestünden Zweifel, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss.

Das NRW-Gesetz erlaubt eine Behandlung ohne ausdrückliche Einwilligung, wenn Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer besteht (Az.: 2 BvR 2427/14). Die Verfassungsklage eines Betroffenen wiesen die Richter zwar aus formalen Gründen als unzulässig ab. Das damit befasste Landgericht Düsseldorf hätte aber überprüften müssen, ob die Regelung mit dem Grundgesetz übereinstimmt.

(dpa)
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