Düsseldorf Wirtschaft stellt NRW-Clearingstelle infrage

Düsseldorf · Unternehmer-Präsident Maier-Hunke sieht schweren Verfahrensfehler beim Landeswassergesetz.

Der Protest der Wirtschaft kommt spät, aber dafür mit umso mehr Wucht. Schon am Dienstag billigte das rot-grüne Landeskabinett einen Entwurf von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) für ein neues Landeswassergesetz. Horst-Werner Maier-Hunke, Präsident der Landesvereinigung der Unternehmensverbände in NRW, kritisiert die neuen Wasserschutz-Maßnahmen nicht nur als "in hohem Maße unverträglich für den industriellen Mittelstand in NRW". Er stellt auch einen schweren Verfahrensfehler fest, weil der Gesetzentwurf die Clearingstelle hätte passieren müssen. "Mit diesem Vorgehen setzt die Landesregierung die Zukunft des Clearingverfahrens aufs Spiel", sagte Maier-Hunke gestern unserer Redaktion.

Dieser Vorwurf berührt auch das grundsätzliche Verhältnis von Rot-Grün und Wirtschaft in NRW. Auf Initiative von NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) passiert seit 2013 jedes Gesetzesvorhaben mit möglichen Auswirkungen auf den Mittelstand in NRW ein Gremium, in dem Repräsentanten von Wirtschaft, Gewerkschaften, sozialpolitischen Verbänden und Kommunen eine gemeinsame Stellungnahme dazu abgeben. Dieses sogenannte Clearingverfahren soll Aushängeschild der Wirtschaftsfreundlichkeit der Landesregierung sein. "Beim Landeswassergesetz ist dies nicht geschehen, obwohl ,unternehmer nrw' (der Unternehmerverband NRW, d. Red.) im Vorfeld immer wieder auf dessen wesentliche Mittelstandsrelevanz ausdrücklich hingewiesen hat." Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte dazu: "Das federführende Ressort beim Landeswassergesetz ist das NRW-Umweltministerium, und das hat sich für dieses Verfahren entschieden."

Das neue Landeswassergesetz, das die rot-grüne Mehrheit im Landtag formal noch bestätigen muss, soll die Qualität der 55.000 Kilometer Fließgewässer in NRW und damit indirekt auch die Trinkwasserqualität im Land verbessern. Unter anderem soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft begrenzt werden. Auch soll die Einleitungserlaubnis für technische Anlagen künftig nur noch zeitlich befristet erteilt werden. Damit geht das Landesgesetz über die Regelungen der Bundesgesetze hinaus. Kritiker sehen in dieser grundsätzlichen Befristung eine Planungsunsicherheit, die Investoren abschreckt.

Zudem soll die Gewässeraufsicht künftig fast immer und ohne Bedingungen Sachverständige in alle Betriebe schicken können, was bislang nur zu festgelegten Anlässen möglich war. Den finanziellen Aufwand für diese Prüfungen müssen die Unternehmen tragen.

(RP)
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