Wenn der Staat mithört

Bei der gestern verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung 2.0 ist es angebracht, dass bei den Bürgern erneut alle Alarmglocken angehen. Es stimmt zwar, dass das neue Gesetz im Vergleich zu seinem 2007 von Schwarz-Rot verabschiedeten und 2010 von Verfassungsrichtern kassierten Vorläufer deutlich entschärft wurde. Die Speicherfristen sind kürzer, der Speicherumfang geringer, die geplanten Kontrollen schärfer.

Aber: Viele verfassungsrechtliche Bedenken bleiben bestehen. Wieder wird ohne Verdacht fast alles gespeichert und der Zugriff auf den Datenschatz gewährt ohne eine ausreichend präzise Definition der Schwerstverbrechen, die das rechtfertigen würden. Hinzu kommt, dass die Hacker- und Geheimdienstskandale der vergangenen Jahre gezeigt haben, wie es um die Datensicherheit bestellt ist. Und dass die SPD aus taktischen Gründen (man wollte das Gesetz noch vor dem Bundesparteitag im Dezember abräumen) das parlamentarische Verfahren zuletzt mit der Brechstange beschleunigt hat, trägt auch nicht zur Vertrauensbildung bei.

(RP)
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