Düsseldorf Welche Maßnahmen Staaten bei Gefahr ergreifen dürfen

Düsseldorf · Auf die Terroranschläge in Paris vom Wochenende reagierte die französische Regierung mit der Ausrufung des Ausnahmezustandes. Was bedeutet das? Und darf in Terrorsituationen die Bundeswehr eingesetzt werden? Wir erklären die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit den Mordanschlägen.

Ausnahmezustand Frankreich hat den Ausnahmezustand ausgerufen. Er gilt für alle Gebiete auf dem französischen Festland und auf der Insel Korsika. Diese Maßnahme ermöglicht es den Sicherheitsbehörden, rund um die Uhr Wohnungen zu durchsuchen und Abhörmaßnahmen zu treffen. Sie können zudem Ausgangssperren verhängen und Versammlungsorte sowie Gaststätten verübergehend schließen und Kundgebungen untersagen.

Sicherheitskräfte Insgesamt 3000 zusätzliche Soldaten sollen jetzt nach Regierungsangaben zum Einsatz kommen. Die neuen Kräfte werden zusätzlich zu 30.000 Polizisten, Gendarmen und Soldaten abgestellt, die bereits seit Monaten zum Schutz sensibler Einrichtungen im Einsatz sind. In Deutschland werden seit den Terroranschlägen 2001 in den USA gefährdete Einrichtungen wie Botschaften, Konsulate und Handelsmissionen, aber auch zahlreiche jüdische Einrichtungen von der Polizei bewacht.

Überwachung In Frankreich werden nach den Attentaten alle Bahnhöfe, Häfen und und Flughäfen sowie wichtige Straßen wie Autobahnen überwacht.

Grenzkontrollen Scharfe Kontrollen erfolgen an den französischen Grenzen. Frankreich hat zudem die europäischen Staaten gebeten, Personen stärker zu kontrollieren, die mit dem Zug oder Flugzeug einreisen. Zahlreiche europäische Staaten haben die Grenzkontrollen verschärft. Die rechtsextreme französische Politikerin Marine Le Pen fordert unterdessen, dass Frankreich die Hoheit über seine Grenzen wiedererlangt.

Bundeswehr Der Einsatz von Militär zum Schutz der inneren Sicherheit ist in der Bundesrepublik Deutschland nur bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" erlaubt. Das hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt 2012 festgestellt. Über den Einsatz der Bundeswehr bei einer überregionalen Katastrophenlage muss die Bundesregierung entscheiden.

GSG 9 Die 1972 gegründete Anti-Terror-Einheit der Bundespolizei ist 1977 bei der Befreiung der Geiseln aus einer Lufthansa-Maschine in ^der somalischen Hauptstadt Mogadischu weltbekannt geworden. Der Einsatz der GSG 9 ist Angelegenheit des Bundes.

(RP)
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