NRW-Landeslexikon Petitionsausschuss ist für viele die letzte Instanz

Düsseldorf · Im Landtag gibt es eine Art "Kummerkasten", an den sich die Bürger bei Ärger über Entscheidungen von Behörden wenden können.

Wahl in NRW 2017: Landeslex
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Zugegeben: Der Begriff klingt sperrig. Unter einer Petition versteht man eine Eingabe, also das Vorbringen eines Anliegens. Im Düsseldorfer Landtag kommt regelmäßig ein 25-köpfiges Gremium zusammen, an das sich jeder Bürger wenden kann, wenn er mit einer Behördenentscheidung nicht einverstanden ist.

Der Petitionsausschuss, dem Politiker aller im Landtag vertretenen Parteien angehören, ist somit für viele Menschen gewissermaßen die letzte Hoffnung, in einem scheinbar aussichtslosen Verwaltungsverfahren doch noch einen Erfolg verbuchen zu können.

In jedem Jahr wenden sich etwa 4000 Menschen an den Petitionsausschuss. Zu den Themen gehören die Zulässigkeit eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus, ein fehlender Kinderbetreuungsplatz, Umschulung wegen Berufsunfähigkeit oder ein störender Gewerbebetrieb am Stadtrand.

Wie man eine Petition einreicht

Mitunter sind es auch von Abschiebung bedrohte Ausländer, die über ihren Anwalt oder mit Hilfe von Privatpersonen den Ausschuss anrufen, um ein Bleiberecht zu erwirken. Übrigens können sich auch Kinder und Jugendliche an den Petitionsausschuss wenden. Beschweren kann man sich auch über Schulen — allerdings nicht über die Notengebung. Im Durchschnitt liegt die Erfolgsquote bei etwa 25 Prozent der Eingaben.

Wie reicht man eine Petition ein? Ein formloser Brief mit Absender oder eine E-Mail samt den Kernaussagen genügen, um ein Prüfverfahren einzuleiten. Hier die Adresse dieses "Kummerkastens": Landtag Nordrhein-Westfalen, Petitionsausschuss, Postfach 101143, 40002 Düsseldorf.

(hüw)
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