Berlin Von der Leyen verliert G 36-Prozess

Berlin · Das Verteidigungsministerium pocht auf Schadenersatz und kündigt Berufung an.

In erster Instanz hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Sturmgewehr-Hersteller Heckler&Koch um die Pannenwaffe G 36 verloren. Das Landgericht Koblenz sah auf Antrag der Waffenschmiede aus den Verträgen keine Gewährleistungspflicht. Das Verteidigungsministerium will Berufung einlegen.

Umfangreiche Tests hatten ergeben, dass das seit zwei Jahrzehnten bei der Truppe verwendete Sturmgewehr nur noch eine Trefferquote von sieben Prozent hat, wenn es von 15 auf 45 Grad erwärmt wird. Diese laut Militärs "inakzeptablen" Werte stellten sich sowohl bei ungewöhnlichem Dauerfeuer als auch bei einem für Afghanistan typischen Gebrauch ein. Eine weitere Untersuchung ergab zugleich, dass die Soldaten mit dem G36 hochzufrieden sind.

Mit einer "negativen Feststellungsklage" hatte Heckler&Koch auf die Absicht des Verteidigungsministeriums reagiert, außergerichtlich Schadenersatz für die letzten knapp 4000 ausgelieferten Gewehre zu bekommen. Im Prozess hatte das Gericht sich mit den Verträgen, nicht aber mit den Gutachten befasst.

Die Opposition sagt ein Scheitern der Bundeswehr auch im Berufungsverfahren voraus. "Ursula von der Leyen sollte die Beschaffungsverträge mit der Rüstungsindustrie genauer lesen", sagte Grünen-Rüstungsexperte Tobias Lindner unserer Redaktion. Die Verträge enthielten die Kriterien für Treffsicherheit und Erwärmung gar nicht, die das Ministerium inzwischen an ein Sturmgewehr stellt. Bei keiner der vielen Bestellungen seien die technischen Lieferbedingungen an die Anforderungen angepasst worden; das Problem werde nun beim Steuerzahler abgeladen.

Die Bundeswehr will 167.000 G 36-Gewehre ausmustern, sich 2017 für ein neues Modell entscheiden und spätestens ab 2020 einführen.

(may-)
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