Düsseldorf Viereinhalb Jahre Haft für Nils D.

Düsseldorf · Der geständige Islamist enthüllte IS-Geheimnisse und erhielt Strafmilderung.

Der aus Syrien zurückgekehrte Dinslakener Islamist Nils D. ist gestern vom Düsseldorfer Oberlandesgericht wegen seiner Mitgliedschaft in der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Durch seine Aussagen in Verhören hatte der 25-Jährige maßgeblich zu den Ermittlungen gegen weitere Anhänger des IS beigetragen - dies wirkte sich strafmildernd aus.

Nils D. war im Januar in Dinslaken festgenommen worden. Durch das Abhören privater Gespräche konnten Ermittler nachweisen, dass sich D. dem IS angeschlossen hatte. Während der zehn Hauptverhandlungstage zeigte sich D. geständig und gab Einblicke in die Strukturen der Terrormiliz. Seine Aussagen führten dazu, dass Haftbefehle gegen weitere nach Deutschland zurückgekehrte Anhänger des IS beantragt werden konnten.

Zum vergleichsweise milden Urteil - bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe wären möglich gewesen - trug auch bei, dass Nils D. Interesse zeigte, sich einem Programm für IS-Aussteiger anzuschließen. "Der Angeklagte hat begonnen, sich kritisch mit dem Vorgehen des IS auseinander zu setzen", so die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza.

Nach der Urteilsverkündung gab die Richterin Einblicke in die Aktivitäten von Nils D. So habe er im IS-Auftrag vermeintliche Spione verhaftet und ein Gefängnis bewacht. Zudem habe er ein Terroristen-Trainingslager besucht, als Dolmetscher gearbeitet und Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln erhalten. Weil ihm die geringen Überlebenschancen in Syrien bewusst geworden waren, entschloss er sich, nach Deutschland zurückzukehren - unter dem Vorwand, seine Tochter für den IS zu entführen. Wegen Fluchtgefahr soll D. bis zum Haftantritt in Untersuchungshaft bleiben.

(tsp)
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