Düsseldorf Vergleichsarbeiten fließen nicht mehr in Gesamtnote ein

Düsseldorf · Der Landtag hat eine Änderung des Schulrechts auf den Weg gebracht. Rot-Grün und CDU wollen gesetzlich verankern, dass die Vergleichsarbeiten in den Klassen 3 und 8 nicht mehr in die Benotung einfließen.

So sieht es ein Beschluss der Kultusminister von 2012 vor. Das Ministerium begründete, es solle nicht auf die bundesweiten Lernstandserhebungen hin gelernt werden, sondern auf die Lehrplan-Ziele. Die Vergleichsarbeiten sollten nicht Klassenarbeiten ersetzen, sondern seien von diesen unabhängig. Die Gesetzesänderung zieht auch Konsequenzen aus einem Verfassungsgerichtsurteil - die Länder dürfen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht generell verbieten.

(fvo)
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