Düsseldorf Vergleichsarbeiten fließen nicht mehr in Gesamtnote ein
Düsseldorf · Der Landtag hat eine Änderung des Schulrechts auf den Weg gebracht. Rot-Grün und CDU wollen gesetzlich verankern, dass die Vergleichsarbeiten in den Klassen 3 und 8 nicht mehr in die Benotung einfließen.
30.04.2015
, 08:53 Uhr
So sieht es ein Beschluss der Kultusminister von 2012 vor. Das Ministerium begründete, es solle nicht auf die bundesweiten Lernstandserhebungen hin gelernt werden, sondern auf die Lehrplan-Ziele. Die Vergleichsarbeiten sollten nicht Klassenarbeiten ersetzen, sondern seien von diesen unabhängig. Die Gesetzesänderung zieht auch Konsequenzen aus einem Verfassungsgerichtsurteil - die Länder dürfen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht generell verbieten.