Karlsruhe Verfassungsgericht stärkt Rechte der Abgeordneten

Karlsruhe · Die Bundesregierung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihrer Antwortpflicht auf Fragen von Abgeordneten nicht ausreichend nachgekommen. Sie habe die Rechte der Abgeordneten und des Bundestags verletzt.

Geklagt hatten die Grünen, die 2010 Auskunft von der Bundesregierung zu Zugverspätungen haben wollten. Ohne Beteiligung am Wissen der Regierung könne das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Regierung hatte Fragen nur teilweise oder gar nicht beantwortet. Sie hatte das mit Verschwiegenheitspflichten begründet. Die Regierung habe damit die Grenzen ihrer Antwortpflicht verkannt, so die Richter.

(dpa)
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