Transparenz bei Behandlungsfehlern

Die Forderung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nach einer bundesweiten Meldepflicht für Behandlungsfehler ist längst überfällig gewesen. Die Ärzteschaft hat in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Entscheidungen bewiesen, dass ihr an einer Abkehr von der Intransparenz früherer Tage gelegen ist. So ist zum Beispiel die Bundesärztekammer neben dem MDK die einzige Institution, die regelmäßig Datensätze zu Kunstfehlern veröffentlicht. Darüber hinaus legt inzwischen eine Vielzahl von Krankenhäusern Qualitätsdaten offen. Die Kassen mit der Einführung einer Meldepflicht in ihrem Bestreben zu unterstützen, wäre also nur konsequent. Außerdem müssen alle Beteiligten daran interessiert sein, eine möglichst große Datengrundlage zu schaffen. Denn nur mit vielen Informationen lassen sich Fehlerquellen zuverlässig erkennen, analysieren und für die Zukunft ausschließen.

Wichtig ist, dass es durch die Meldepflicht nicht zu Vorverurteilungen kommt. Bei allem Enthusiasmus muss auch der Datenschutz gewährleistet werden. Angst und Misstrauen zwischen Patienten und Ärzten wären der Qualität der medizinischen Versorgung abträglich.

(th)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort