Analyse Staatskrise im Herzen Europas

Warschau · Meinung Das Verfassungsgericht Polens erklärt die Justizreform für verfassungswidrig. Die Regierung boykottiert aber die Entscheidung. Die EU lässt das kalt.

Das umstrittene Gesetz über die Arbeit des polnischen Verfassungstribunals verstößt nach Ansicht der Verfassungsrichter gegen die Verfassung. Das Gericht erklärte gestern mehrere Punkte des Gesetzes der nationalkonservativen Warschauer Regierung für verfassungswidrig. Dabei geht es unter anderem um die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit für ein gültiges Urteil, die Vorschrift, dass das Gericht aus mindestens 13 Richtern bestehen muss, und die neue Regelung, dass das Gericht Fälle in chronologischer Reihenfolge behandeln muss. "Das Gesetz verhindert eine zuverlässige und reibungslose Arbeit des Gerichts", sagte Andrzej Rzeplinski, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts.

Mehrere Oppositionsparteien und Rechtsexperten hatten gegen das im vergangenen Dezember erlassene Gesetz geklagt. Regierungschefin Beata Szydlo hatte bereits am Dienstag angekündigt, die Regierung werde das Urteil nicht anerkennen, da die Verhandlung des Gerichts gegen die Bestimmungen der Gesetzesreform verstoße.

Wer in der Tradition der bewährten bundesdeutschen Verfassungsgerichtsbarkeit großgeworden ist, der dürfte sich beim Blick nach Polen in diesen Tagen und Wochen schwer wundern, dass so etwas im Herzen von Europa möglich ist. Manchen packt womöglich gar das kalte Grausen - völlig zu Recht: Da verweigert ein Präsident gewählten Richtern den Amtseid. Da peitscht die Regierung im Eiltempo ein Gesetz durch das Parlament, dessen erkennbar einziges Ziel es ist, den Verfassungsrichtern ihre Arbeit zu erschweren oder sie vollständig unmöglich zu machen. Und als das höchste Gericht all dies seinerseits für verfassungswidrig erklärt, wie gestern geschehen, da weigern sich Regierung und Parlamentsmehrheit, das Urteil anzuerkennen. Wann, wenn nicht in diesem Fall, wäre der Begriff "Staatskrise" also angebracht?

Manche deutsche Beobachter machen es sich in diesen Tagen und Wochen allerdings etwas zu leicht, indem sie die alleinige Schuld an den Zuständen in Warschau der regierenden PiS-Partei des Rechtspopulisten Jaroslaw Kaczynski zuweisen. Zunächst gilt es deshalb festzuhalten, dass Polen eben keine Tradition einer bewährten Verfassungsgerichtsbarkeit besitzt wie die Bundesrepublik. Das "Tribunal", wie das Gericht in Polen heißt, ist seit jeher in einem hohen Maße politisiert.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Selbstverständlich haben auch die Verfassungsrichter in Deutschland und anderen westlichen Demokratien einen politischen Hintergrund oder sogar eine politische Biografie. Als Richter jedoch sind sie auf eine andere Rolle festgelegt. In Polen, wo eine einfache Parlamentsmehrheit ausreicht, um in das Tribunal gewählt zu werden, sind die Richter sehr viel stärker parteipolitisch gebunden. Die aktuelle Besetzung des polnischen Verfassungsgerichts spiegelt deshalb die Machtverteilung der vergangenen acht Jahre wider. Zehn der zwölf Richter, die gestern ein Urteil in eigener Sache gesprochen haben, werden dem abgewählten liberalkonservativen Lager zugerechnet. Es ist deshalb durchaus nachzuvollziehen, dass die PiS-Regierung eine Blockade ihrer Gesetzesvorhaben befürchtet.

An diesem Punkt jedoch verstößt die polnische Regierung endgültig gegen demokratische Grundsätze. Denn was Kaczynski und seine Mannschaft getan haben, ist tatsächlich nichts anderes als ein Staatsstreich von oben. Statt das Verfassungsgericht nach demokratischeren Maßstäben zu reformieren, wurde es komplett aus dem Spiel genommen - so wie die staatlichen Medien und der gesamte Justiz- und Sicherheitsapparat direkt der Regierung unterstellt wurden. All diese Maßnahmen öffnen dem Machtmissbrauch Tür und Tor.

Wäre das Wort nicht durch die Politik der deutschen Nationalsozialisten historisch extrem belastet, so ließe sich bei mehreren PiS-Projekten im Wortsinne von "Ermächtigungsgesetzen" sprechen, wie es sie auch in der Weimarer Republik gab und ebenso in zahlreichen anderen europäischen Staaten der Zwischenkriegszeit, darunter in Polen. Der problematische Begriff sei deshalb erwähnt, weil sich die PiS-Granden oder jedenfalls ihr Vorsitzender genau auf diese Tradition explizit berufen.

Kaczynski ist ein Ideologe, der sich an der ultranationalen Sanacja-Bewegung des Marschalls Jozef Pilsudski orientiert, der Polen von 1926 bis 1935 quasi diktatorisch regierte. Wie Pilsudski, so hat sich auch Kaczynski eine "Heilung von Staat und Gesellschaft" auf die Fahnen geschrieben. Zu ihrem Therapieplan zählt die PiS auch die "Entpolitisierung" des Verfassungsgerichts, der Justiz und der staatlichen Medien.

Morgen will eine Kommission des Europarates zu der Entwicklung in Warschau Stellung beziehen. Wenn stimmt, was bereits durchgesickert ist, dann wird das internationale Expertengremium Polen eine Verfassungskrise attestieren und von einer akuten Gefährdung des Rechtsstaates sprechen. All das vollzieht sich im Herzen Europas. Dennoch ist in der krisengeschüttelten EU der Ehrgeiz gering, sich mit den antidemokratischen Eskapaden in Warschau intensiv zu beschäftigen. Man kann auch das nachvollziehen, wenn man will, aber es bleibt ein Fehler.

(RP)
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