Düsseldorf Staatskanzlei: Mehr Fairness bei Beförderung von Teilzeitkräften

Düsseldorf · Die NRW-Staatskanzlei geht gegen mögliche Benachteiligungen von Teilzeitkräften bei Beförderungen vor. Nach Informationen unserer Redaktion sollen sich Führungskräfte, die Beurteilungen vornehmen, anhand eines Fragebogens einer kritischen Selbstprüfung unterziehen. Um eine möglichst faire und objektive Beurteilung der Arbeit von Teilzeitkräften zu gewährleisten, die ihnen dieselben Chancen auf Beförderung biete, gebe es in der Staatskanzlei eine umfassende Vorbereitung und Orientierungshilfen für Führungskräfte, bestätigte die Behörde von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

Vorurteile gegen Teilzeitkräfte sind einer aktuellen Studie zufolge weit verbreitet. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW kommt darin zu dem Ergebnis, dass in den Behörden des Landes Teilzeitkräfte, zumeist Frauen, bei Beförderungen seltener berücksichtigt werden. Die Hauptursache liegt den Wissenschaftlern zufolge im Beurteilungsverfahren: Männer erhielten teils doppelt so häufig die für den Aufstieg notwendigen Spitzennoten - obwohl Frauen überdurchschnittliche Bildungsabschlüsse mitbrächten.

Landesgesetze schreiben vor, dass die Reduzierung der Arbeitszeit keinen Einfluss auf das berufliche Fortkommen haben darf (vgl. Paragraf 13 Abs. 4 LGG NRW). Dort heißt es weiter: "Teilzeitbeschäftigung darf sich nicht nachteilig auf die dienstliche Beurteilung auswirken." Auch Führungsaufgaben in Teilzeit auszuüben, soll demnach ausdrücklich gefördert werden.

In der Staatskanzlei sollen Führungskräfte nun mit Hilfe von Schulungsunterlagen und durch den Fragebogen für das Thema sensibilisiert werden. So sollen sie sich mit Fragen auseinandersetzen wie: "Ist die Teilzeitkraft in alle wichtigen Informationsflüsse eingebunden?" oder: "Habe ich meiner Teilzeitkraft verantwortungsvolle und auch sichtbare Aufgaben übertragen?" Auch ob Konferenzen und Gesprächstermine so gelegt werden, dass Teilzeitkräfte teilnehmen können, wird thematisiert. Es handele sich dabei aber nicht um einen Fragebogen, der für alle Ministerien gelte, sondern nur für die Staatskanzlei, hieß es in der Behörde.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte angekündigt, die Beförderungspraxis in der Landesverwaltung einschließlich nachgeordneter Behörden zu überprüfen und die Richtlinien je nach Ergebnis anzupassen. Zuletzt sagte Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach (CDU) allerdings in einem Interview mit unserer Redaktion: "Wir sind dabei, die Beurteilungsrichtlinien zu evaluieren. Das soll im September 2018 abgeschlossen sein. Dabei kann aber auch herauskommen, dass es keine offenkundigen Ungleichbehandlungen gibt. Und dann braucht es auch keine Dienstrechtsreform."

(RP)
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