Sperrklausel muss sein

Splittergruppen sollen es bei Kommunalwahlen in NRW künftig erheblich schwerer haben als bisher, in den Stadtrat oder Kreistag zu gelangen. SPD, CDU und Grüne haben jetzt noch einmal ihre Absicht bekräftigt, eine Hürde von 2,5 Prozent der erreichten Stimmen zu errichten.

Um nicht abermals wie 1999 am Veto des Verfassungsgerichtshofs (VGH) zu scheitern, wollen sich die drei Parteien gewissermaßen eines Tricks bedienen: Die Hürde soll anders als damals nicht im Wahlgesetz, sondern in der Verfassung verankert werden. Kaum denkbar, dass der VGH, der mit Sicherheit angerufen werden wird, dagegen vorgehen könnte, zumal es gute Gründe für eine Sperrklausel gibt.

In vielen Räten gibt es zehn und mehr Parteien sowie Grüppchen und Einzelkämpfer. Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden durch zeitlich ausufernde Sitzungen arg strapaziert. Die Folge: Es dürfte immer schwieriger werden, Bürger für die Ratsarbeit zu gewinnen. Deshalb ein klares Ja zur 2,5-Prozent-Hürde, auch wenn Kleinstgruppen dies als ungerecht oder gar undemokratisch empfinden mögen.

(hüw)
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