"Ihr könnt mir nix, hole mir morgen einen neuen." So weisen sich Flüchtlinge in Deutschland aus

Düsseldorf · Vor den Augen der Polizisten sollen mehrere Flüchtlinge während der Kölner Silvesternacht ihre Dokumente zerissen haben. Was für Papiere es waren, ist unklar. Wir haben aufgeschrieben, wie sich Flüchtlinge in Deutschland ausweisen müssen.

Milo Moiré protestiert nackt vor dem Kölner Dom
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Foto: dpa, obe ink

Vor den Augen der Polizisten sollen mehrere Flüchtlinge während der Kölner Silvesternacht ihre Dokumente zerissen haben. Was für Papiere es waren, ist unklar. Wir haben aufgeschrieben, wie sich Flüchtlinge in Deutschland ausweisen müssen.

"Ihr könnt mir nix, hole mir morgen einen neuen." Das soll ein Flüchtling einem internen Bericht zufolge gegenüber den Kölner Polizisten gesagt haben. Dabei soll er außerdem ein Dokument zerissen haben. Doch ganz so einfach ist die Sache mit den Papieren nicht. Der bürokratische Weg zur Aufenthaltserlaubnis in fünf Schritten.

  1. BÜMA: BÜMA steht für "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" und ist ein vorläufiges Aufenthaltspapier, das die Flüchtlinge direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland bekommen. Es ist noch kein Aufenthaltstitel, wie zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis. Das Dokument wird in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) ausgestellt und bescheinigt, dass sich die schutzsuchende Person zwecks Asylantragstellung in Deutschland befindet.
  2. BAMF: Der Asylsuchende muss sich im nächsten Schritt innerhalb von zwei Wochen bei einer Aussenstelle des BAMF melden, dem Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge. Hier müssen die Flüchtlinge unter anderem ihre Fingerabdrücke abgeben und werden somit erkennungsdienstlich erfasst. Das ist eine zentrale Voraussetzung, um den förmlichen Asylantrag stellen zu können.
  3. Aufenthaltsgestattung: Nachdem der Antrag gestellt wurde, stellt das BAMF den Menschen eine sogenannte Aufenthaltsgestattung aus. In der Regel hat diese eine Gültigkeit von drei Monaten. Diese Aufenthaltsgestattung ist aber noch immer kein Aufenthaltstitel.
  4. Anhörung: Die Anhörung ist der wichtigste Teil des Asylverfahrens. Die Flüchtlinge müssen darin begründen, warum sie ihr Herkunftsland verlassen mussten. Danach wird entschieden, ob dem Antrag stattgegeben wird.
  5. Aufenthaltserlaubnis: In der Regel wird eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr ausgestellt. Weitere Informationen zum Aufenthaltstitel finden Sie hier.
(gol)
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