Schwarze Gastro-Schafe

Das Ergebnis der Stichprobe in der Gastronomie muss einem Arbeitsrechtler regelrecht auf den Magen schlagen: In NRW werden nahezu alle gesetzlichen Schutzvorkehrungen für die Bediensteten - in erster Linie Kellner und Küchenpersonal - missachtet. Mögen zuweilen die Arbeitnehmer nicht mit offenen Karten spielen, indem sie ihren Zweitjob verheimlichen - in aller Regel sind es die Kneipen- und Restaurantbesitzer, die das Personal übel ausbeuten. Deshalb ist es richtig, ihnen auf die Finger und in ihre Bücher zu schauen.

Man mag einwenden, dass eine Stichprobe bei nur 146 von landesweit insgesamt 44.000 gastronomischen Betrieben völlig unzureichend ist. Doch ist wirklich zu erwarten, dass die Ergebnisse günstiger ausfielen, wenn die Zahl größer wäre? Wichtiger ist, dass der Zoll (zuständig bei Verdacht auf Schwarzarbeit und Verstößen gegen den Mindestlohn) und das Arbeitsministerium, das über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wacht, weiter Hand in Hand den Schwarzen Schafen in der Gastronomie und in anderen Branchen auf die Pelle rücken. Weiter so!

(hüw)
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