Schutz der Freiheit

Wieder einmal hat Karlsruhe dem Gesetzgeber in Berlin eine schlechte Note ausgestellt. Das Gesetz zur Terrorabwehr räumte dem Bundeskriminalamt bislang enorme Befugnisse zum Ausspähen von Daten ein - bis in die Privatsphäre der Bürger. Das Gesetz war in dieser Form unmäßig. Die Beschränkungen, die das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt hat, werden nicht dazu führen, dass die Ermittler ihre Arbeit nicht mehr tun können. Durch das Urteil bekommen die Bürger also einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre, ohne dass das Sicherheitsrisiko steigt.

Es ist ungewöhnlich, dass die Verfassungsrichter der Regierung detailliert vorschreiben, wie sie ein Gesetz zu ändern hat. Doch diese Entscheidung spricht Bände: Sie ist ein Misstrauensvotum gegen Berlin und seine gesetzgeberische Kompetenz auf dem Feld der Innenpolitik. Es ist zu befürchten, dass die Terrorgefahr uns noch viele Jahre begleiten wird. Um unsere Freiheit zu schützen, brauchen wir beides: weitreichende Befugnisse für Ermittler und eine sorgfältige Kontrolle der Grenzen dieser Befugnisse.

(qua)
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