Düsseldorf Richter kippen 2,5-Prozent-Hürde

Düsseldorf · NRW-Verfassungsgerichtshof verwirft Sperrklausel bei Kommunalwahlen.

Politische Parteien müssen bei Kommunalwahlen in NRW auch künftig nicht mehr als 2,5 Prozent der Stimmen erzielen, um in den Gemeinderäten und Kreistagen vertreten zu sein. Der NRW-Verfassungsgerichtshof kippte gestern eine entsprechende Sperrklausel in der Landesverfassung. Die Hürde verletze den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und sei damit verfassungswidrig, sagte die Vorsitzende Richterin Ricarda Brandts gestern in Münster.

Jede Wählerstimme müsse die gleiche Aussicht auf Erfolg haben. Eine Ungleichbehandlung der Stimmen könne nur dann vereinbar mit der Verfassung sein, wenn es dafür einen zwingenden Grund gebe. Also wenn etwa die Arbeitsfähigkeit der Volksvertretungen gefährdet oder beeinträchtigt sei. Die Vertreter des Landtags hätten dafür aber keinerlei empirische Beweise gebracht. Nur bei der Wahl der Bezirksvertretungen und der Regionalversammlung Ruhr sei die Anwendung der Klausel rechtens, weil die rechtlichen Anforderungen dort weniger streng seien.

Der Landtag hatte die Änderung der Landesverfassung 2016 mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU beschlossen. Die Landesverbände der NPD, der Piratenpartei, der Linken, der ÖDP, der Tierschutzpartei sowie die Bürgerbewegungen Pro NRW und die Partei Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler hatten gegen die Sperrklausel geklagt. Bereits 1999 hatte der Verfassungsgerichtshof eine Fünf-Prozent-Klausel mit einer ähnlichen Begründung zurückgewiesen.

Die klagenden Kleinparteien begrüßten die Entscheidung. "Kleine Parteien stören den Politikbetrieb nicht, sondern bereichern ihn", teilte NRW-Piratenchef Dennis Deutschkämer mit. Die sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) hingegen erklärte: "Eine Sperrklausel auf kommunaler Ebene ist nach wie vor erforderlich, um auch künftig die Funktionsfähigkeit der Räte zu gewährleisten." NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) schloss nicht aus, einen erneuten Anlauf für eine Sperrklausel zu unterstützen.

(RP)
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