Rente auf dem Prüfstand

Als die Rente mit 63 eingeführt wurde, ging es symbolhaft um den Dachdecker, der nach mehr als 40 Jahren im Job die Knie kaputt hat. Der Sozialstaat muss solchen Arbeitnehmern auch vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters auskömmliche Altersbezüge bieten. Dafür ist aber keine Regelung notwendig, die alle langjährigen Versicherten in den frühzeitigen Ruhestand entlässt.

Viel besser wäre es, die Erwerbsminderungsrente so großzügig auszustatten, dass Arbeitnehmer mit nachgewiesenen Berufskrankheiten oder anderen Leiden früher aus dem Job ausscheiden können - wenn nötig auch mit 60 Jahren. Wer aber noch gesund ist, dem ist sehr wohl zuzumuten, bis zum allgemeinen Renteneintrittsalter beschäftigt zu bleiben. Das Prinzip des Sozialstaats ist doch, Solidarität mit den Schwachen, Kranken und Hilfsbedürftigen zu zeigen, nicht aber das Geld aller an eine bestimmte Klientel zu verteilen. Die Jamaika-Koalition hätte die Chance, die Rente mit 63 in eine differenziert und besser ausgestattete Erwerbsminderungsrente umzugestalten. Sie sollte es tun.

(qua)
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