Berlin Regeln für Firmenerben werden verschärft

Berlin · Firmenerben werden auch künftig großzügig steuerlich begünstigt, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Von Juli an sollen aber schärfere Vorgaben für die Verschonung gelten, wie sie das Bundesverfassungsgericht vor eineinhalb Jahren gefordert hatte. Nach langem Koalitionsstreit einigten sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie SPD-Chef Sigmar Gabriel und der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer auf ein Modell zur Begünstigung von geerbtem Betriebsvermögen. Für private Erben und die für sie geltenden Freibeträge ändert sich nichts.

Zwar kann Betriebserben auch künftig die Steuer binnen sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten; allerdings werden die Hürden dafür auf Verlangen des Gerichts angehoben. Vor allem wird geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ können sie sich mit einer geringeren Steuerverschonung begnügen. Die Erbschaftsteuer spült bisher nicht einmal sechs Milliarden Euro pro Jahr in die Länderkassen.

Die Sache eilt: Weil das Verfassungsgericht eine Frist bis zum Ende dieses Monats gesetzt hatte, muss der Bundestag die Reform noch in dieser Woche verabschieden. Der Bundesrat könnte dem Gesetz am 8. Juli grünes Licht geben.

Die Wirtschaft kritisierte den Beschluss. Für viele Betriebe werde die Belastung steigen, erklärte etwa die Stiftung Familienunternehmen.

(RP)
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