Leipzig/Berlin Rechtsextremer Polizist verliert Beamtenstatus

Leipzig/Berlin · Ein rechtsextremer Polizist darf nach einem höchstrichterlichen Urteil wegen mangelnder Verfassungstreue als Beamter entlassen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte das Land Berlin.

Der Polizist wurde bereits seit 2007 unter anderem wegen des Zeigens des Hitlergrußes und rechtsextremer Tätowierungen vom Dienst suspendiert. Das Gericht begründete die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis der Beamten zur Verfassung: Wer die freiheitlich-demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung des Grundgesetzes ablehne, sei für die Ausübung eines öffentlichen Amtes nicht geeignet. (BVerwG 2 C 25.17)

(epd)
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