Karlsruhe Rasen kann Mord sein

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof schließt künftige Verurteilungen wegen Mordes nicht aus.

Der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil im Berliner Raserfall zwar aufgehoben, aber die Frage nicht grundsätzlich beantwortet. Raser könnten daher unter strikten Voraussetzungen trotz der gestrigen Entscheidung wegen Mordes verurteilt werden. Insgesamt entschieden die höchsten deutschen Strafrichter gestern in drei Raser-Fällen, aus denen man keine verbindliche Regel ableiten kann. Die Vorsitzende Richterin des vierten Strafsenats, Beate Sost-Scheible, sagte: "Wir wissen, dass viele sich von uns eine rote Linie zur Abgrenzung von vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung erhofft haben. Diese Hoffnung müssen wir enttäuschen." Es komme stets auf die konkreten Umstände an.

In Berlin hatten sich im Februar 2016 zwei Männer (damals 24 und 26 Jahre alt) spätabends ein Autorennen entlang des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße geliefert. Mit ihren umgerüsteten Wagen kamen sie innerorts auf Geschwindigkeiten von bis zu 170 Stundenkilometern und ignorierten mehrere rote Ampeln. Einer der Fahrer kollidierte an einer Kreuzung mit dem Wagen eines 69-Jährigen, dessen Ampel grünes Licht zeigte und der bei dem Unfall sein Leben verlor. Das Berliner Landgericht wertete dies als Mord und unterstellte den Rasern, dass sie den Tod des Mannes in Kauf nahmen.

Die Bundesrichter sahen den bedingten Vorsatz, wie Juristen das nennen, nicht bestätigt. Das Landgericht nahm an, dass die beiden Angeklagten den Vorsatz "spätestens" an der Unfallkreuzung gefasst hätten. Gleichzeitig aber stellten sie fest, dass zu diesem Zeitpunkt der tödliche Unfall nicht mehr zu verhindern gewesen sei. Das würde bedeuten, dass sie in Kauf nahmen, was sich ohnehin nicht mehr verhindern ließ. Juristen sprechen in solchen Fällen vom nachträglichen Vorsatz, der rechtlich irrelevant ist. Sost-Scheible erläuterte dies mit dem Beispiel eines Mannes, der einen Stein ins Tal rollen lässt und erst danach erkennt, dass der Stein jemanden töten wird. Auch daran könne der Mann nichts mehr ändern. Das Landgericht Berlin wird den Fall nun neu verhandeln und könnte in einem neuen Urteil auch zu der Einschätzung gelangen, dass es sich um Mord handelt.

Dass der Bundesgerichtshof Mordurteile bei tödlichen Raserunfällen nicht grundsätzlich ausschließt, ergibt sich aus einem ebenfalls gestern entschiedenen Fall aus Frankfurt. Das dortige Urteil hob Karlsruhe auf, weil das Landgericht Frankfurt den Vorsatz nicht hinreichend geprüft habe.

(her)
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