Arbeitslosengeld Pflicht zur Weiterbildung

Berlin · Die SPD will die Agenda 2010 reformieren und dabei das Thema Weiterbildung in den Mittelpunkt rücken. Erwerbslose etwa sollen länger Arbeitslosengeld beziehen können, wenn sie sich weiter qualifizieren. Fachleute halten das im Zeitalter der Digitalisierung für den richtigen Ansatz.

 Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stellt in Berlin am Dienstag den Agenda-Reformplan vor.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stellt in Berlin am Dienstag den Agenda-Reformplan vor.

Foto: dpa, nie

Für Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) war dieser Auftritt im Willy-Brandt-Haus ein Heimspiel. Die Kritik der Arbeitgeber am neuen SPD-Arbeitsmarktkonzept ließ sie mit den Worten an sich abperlen, dass diese "von gestern" sei. Es gehe der SPD nicht um Frühverrentungsprogramme, die gebe es schon seit Norbert Blüms Zeiten nicht mehr. Sie plane keine "Brücke in Rente", sondern eine "Brücke in Arbeit", gerade für Ältere. Der SPD-Vorstand hatte Nahles' Papier zur Reform der Agenda 2010 soeben einstimmig gebilligt.

Darin zielt die SPD im Kern darauf, den wegen der Digitalisierung gewachsenen Abstiegsängsten in weiten Teilen der Arbeitnehmerschaft mit mehr staatlich organisierten Qualifizierungsangeboten zu begegnen. Das Arbeitslosengeld sollen Erwerbslose länger beziehen können, wenn sie sich weiter qualifizieren. Arbeitgeber und Union sehen darin den rückwärtsgewandten Versuch, staatliche Leistungen auf Kosten der Beitragszahler auszuweiten. Gewerkschaften und Fachleute loben die Pläne dagegen.

"De facto will die SPD das Arbeitslosengeld I verlängern. Dass das zu mehr Frühverrentung und zu durchschnittlich längerer Arbeitslosigkeit führen wird, ist absehbar. Zahlen soll das der Beitragszahler", sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. "Der Vorwurf des Arbeitgeberlagers und der Union, der SPD-Vorschlag sei rückwärtsgewandt, ist völlig aus der Luft gegriffen. Das Gegenteil ist der Fall", konterte Verdi-Chef Frank Bsirske. "Ein Recht auf Berufsqualifizierung und Weiterbildung in Zeiten digitaler Umbrüche in der Arbeitswelt hilft den Arbeitnehmern, ihre Qualifikationen auf der Höhe der Zeit weiterzuentwickeln und damit ihren Arbeitsplatz zu sichern."

Recht auf Weiterbildung Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll nach dem SPD-Konzept verpflichtet werden, Arbeitslosen, die innerhalb von drei Monaten keinen neuen Job finden, ein Weiterbildungsangebot zu machen. Dadurch würde das Angebot zu einem Muss, derzeit liegt es im Ermessen der BA. Sie soll zu einer Agentur "für Arbeit und Qualifizierung" umgebaut werden. Der Plan sei ein "undurchdachter Schuss aus der Hüfte", kritisierte der Chef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Karl-Josef Laumann. "Es braucht kein Blanko-Recht auf Weiterbildung, sondern es braucht gute Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen, die die richtigen Qualifizierungen anbieten", sagte er.

Dagegen halten Experten den SPD-Ansatz für richtig. "Ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung wäre eine gute Sache. Eine Pflicht zur Weiterbildung aber nicht", sagte der Freiburger Arbeitsmarktexperte Alexander Spermann. "Es ist eine kluge und richtige Strategie, in der Arbeitsmarktpolitik die Qualifizierung in den Mittelpunkt zu rücken. Deshalb macht es Sinn, die Weiterbildungsangebote und die entsprechende Beratung der Arbeitsagenturen auszuweiten", sagte Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA. Holger Schäfer vom Institut der Wirtschaft gab jedoch zu bedenken: "Je länger jemand arbeitslos ist, desto schlechter seine Chance auf einen neuen Job. Die Vorteile, die ihm die Qualifizierung bringt, können durch den Nachteil der längeren Arbeitslosigkeit überkompensiert werden."

Arbeitslosengeld Q Während einer Umschulung oder Qualifizierungsmaßnahme sollen Erwerbslose nach den SPD-Plänen das "Arbeitslosengeld Q" bekommen. Bisher ist es so, dass eine Weiterbildung zur Hälfte auf die Zahldauer des Arbeitslosengeldes angerechnet wird. Beispiel: Ein 52-Jähriger hat ohne Weiterbildung Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld. Er beginnt aber nach zwei Monaten eine zehnmonatige Weiterbildung. Dann verlängert sich seine Bezugszeit um fünf (Hälfte der Weiterbildungsdauer) auf insgesamt 20 Monate. Künftig würde er bis zu 25 Monate Arbeitslosengeld beziehen können, weil die Weiterbildung vollständig angerechnet wird.

"Erwiesen ist, dass Teilnehmer einer Umschulung danach eine um bis zu 20 Prozent höhere Beschäftigungschance haben. Den Anreiz zu erhöhen, eine solche Umschulung zu absolvieren, ist nicht verkehrt. Das Nicht-Anrechnen der Weiterbildung auf das Arbeitslosengeld ist insofern sinnvoll", sagte IAB-Direktor Möller. Spermann kritisierte aber die Finanzierung aus Beitragsmitteln. "Das Arbeitslosengeld Q ist eine gute Idee, wenn es vom Steuerzahler finanziert würde."

Versicherungsschutz Die SPD will den Personenkreis der Arbeitslosengeldbezieher erweitern. Derzeit erhält es, wer innerhalb von zwei Jahren (Rahmenfrist) vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate eingezahlt hat. Indem die Frist auf drei Jahre erweitert und die Mindestvorversicherungszeit auf zehn Monate gesenkt wird, sollen 100.000 Berechtigte hinzukommen. Fachleute kritisieren dieses Detail. "Die Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld zu verbessern, ist schlicht nicht notwendig. Das verursacht nur zusätzliche Kosten für die Beitragszahler", sagte Spermann.

(mar)
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