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Pflicht zur Rettung

Die privaten Seenotretter im Mittelmeer sind für die Behörden in Italien zum Ärgernis geworden. Die staatlichen Stellen werfen den freiwilligen Helfern vor, den Schleusern von Flüchtlingen die Arbeit zu erleichtern und sich mit ihnen gemein zu machen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft sogar das deutsche Schiff "Iuventa" beschlagnahmt.

Klar ist, dass Menschen in Seenot geholfen werden muss. Das gilt auch für Flüchtlinge, die sich illegal und unter bewusster Inkaufnahme des Risikos auf die gefährliche Fahrt machen. An diesem humanitären Grundsatz darf nicht gerüttelt werden. Klar ist aber auch, dass Retter mit kriminellen Schleusern nicht zusammenarbeiten dürfen. Wenn sie dabei erwischt werden, haben sie ihre moralische Glaubwürdigkeit verloren und sind ein Fall für das Strafrecht.

Allerdings ist dieser Nachweis bislang noch bei keinem der bekannten Rettungsschiffe gelungen. Insofern muss die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen bislang als einwandfrei gelten. Man löst die Flüchtlingskrise eben nicht, indem man die Retter kriminalisiert.

(kes)
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