Berlin Opposition prüft Klage gegen Awacs-Einsatz

Berlin · Aufklärungsflieger der Bundeswehr sollen den türkisch-syrischen Luftraum überwachen. Linke und Grüne wollen, dass der Bundestag dem zustimmen muss, denn in derselben Region gab es bereits 2003 ein verfassungswidriges Vorgehen.

Die Opposition ist alarmiert, die Bundesregierung versteht die ganze Aufregung nicht. Fakt ist jedenfalls, dass die Nato beschlossen hat, auf Bitten der Türkei vermutlich von Januar an den türkischen Luftraum stärker zu überwachen und deshalb Awacs-Aufklärungsflieger von Geilenkirchen nach Konya in der Türkei mitsamt Personal zu verlegen. Jeder dritte dieser Nato-Soldaten ist ein Deutscher, und deshalb wollen Grüne und Linke, dass der Bundestag diesem Auslandseinsatz zustimmen muss.

Das dürfte angesichts der Mehrheitsverhältnisse kein Problem sein. Denn für den wesentlich gefährlicheren Syrien-Einsatz von Tornado-Aufklärungsjets, einem Kriegsschiff und einem Tankflieger für die internationale Anti-IS-Kampfmission machte der Bundestag binnen einer Woche den Weg frei. Mit eindeutigem 445:145-Stimmen-Ergebnis.

Die Komponenten Aufklären, Auftanken und Flugzeugträger-Schutz waren das Ergebnis eines kurzfristig von Frankreich an Deutschland herangetragenen Wunsches, den Kampf gegen die Terrormiliz IS zu unterstützen. Die Awacs-Verlegung beruht dagegen auf einem schon im Oktober von den Nato-Verteidigungsministern beschlossenen Maßnahmenpaket zur "Rückversicherung der Türkei" als dem nach wie vor vom Syrien-Konflikt am stärksten betroffenen Verbündeten.

Schon jetzt gehöre es zu den Aufgaben der Nato, mithilfe der Awacs-Flugzeuge von Geilenkirchen aus ein Luftlagebild der Türkei anzufertigen, betonen Ministeriumssprecher. Dafür werde routinemäßig auch bereits der türkische Flughafen Konya genutzt. Deshalb biete die pure Intensivierung einer seit Jahren gepflegten Routine keinen jener Gründe, die laut Parlamentsbeteiligungsgesetz auf eine Zustimmungspflicht durch den Bundestag hinausliefen. Dabei geht es um den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland. Die Opposition will indes weitere Informationen. Insbesondere verweist sie auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008, wonach die Beteiligung deutscher Soldaten an einem Awacs-Einsatz 2003 vom Bundestag hätte gebilligt werden müssen. Die Parallele zum aktuellen Fall: Auch damals ging es um die Türkei, und auch damals drehte sich der Einsatz um die Befürchtung, das Nato-Territorium könne als Folge eines Krieges in unmittelbarer Nachbarschaft verletzt werden. Was heute Syrien ist, war seinerzeit der Irak.

2003 wie 2015 argumentierte die Bundesregierung, dass es sich um einen defensiven Einsatz im Rahmen der integrierten Luftraumverteidigung handele. Doch darauf, so das Verfassungsgericht im Jahr 2008, komme es gar nicht an. Entscheidend sei, dass die Awacs-Flugzeuge mit der Weitergabe ihrer Aufklärungserkenntnisse eine wesentliche Rolle bei militärischen Abwehrreaktionen gespielt hätten. "Damit wäre bei einem Angriff des Irak auf die Türkei auch die Bundesrepublik Deutschland in der solcherart angelegten Bündnisautomatik unmittelbar kämpfende Partei geworden", hielten die Richter fest.

Und heute? Da glaubt die Bundesregierung, dass der Einsatz von Waffengewalt "derzeit nicht zu erwarten" sei. Wörtlich heißt es in dem Brief der Außen- und Verteidigungs-Staatssekretäre an die Bundestagsausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung: "Weder verfügt die Terrormiliz IS über eigene Luftstreitkräfte, noch ist ein politischer Wille des Assad-Regimes absehbar, die eigene Luftwaffe gegen die Türkei einzusetzen. Auch gibt es keine konkreten Hinweise, dass Russland seine Luftstreitkräfte gegen die Türkei einzusetzen beabsichtigt."

Stimmt das wirklich? Wer glaube, dass es nach dem Abschuss einer russischen Maschine bei Sanktionen gegen die Türkei bleibe, der irre sich gewaltig, sagte Russlands Präsident Wladimir Putin Anfang Dezember. Die Awacs können zudem die Sensorik von Luftabwehrstellungen in Syrien aufklären. Also jener russischen oder syrischen Abfangeinrichtungen, die deutschen, britischen, französischen und amerikanischen Jets gefährlich werden könnten. Solche Informationen würden über die Nato die Partner im Anti-IS-Kampf erreichen. Doch dann wären die Awacs-Maschinen Teil einer bewaffneten Auseinandersetzung, wie das Verfassungsgericht sie beschrieben hat. Deshalb kommt auch Grünen-Außenexperte Omid Nouripour zu dem klaren Schluss: "Wenn der Awacs-Einsatz auch nur ansatzweise mit Syrien zu tun hat, dann ist er mandatspflichtig."

Und er verweist auf eine weitere Folge: Sollte der Krieg eskalieren und die Türkei direkt betroffen sein, müsste die Regierung, da das Mandat fehlt, auf jeden Fall die Deutschen aus den Jets aussteigen lassen. Deutschland könne aber nicht einen Nato-Verband einfach lahmlegen.

(may-)
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