O tempora, o Moses

Die Regelung der sonntäglichen Ladenöffnungszeiten ergibt sich im Wesentlichen aus den Zehn Geboten, dem Ladenschlussgesetz des Bundes und dem Ladenöffnungsgesetz NRW. Die Klarheit der Regelung hat allerdings mit dem Abstieg durch die Gesetzgebungsinstanzen abgenommen: Was bei Moses "NEIN!" hieß, wurde nach und nach aufgeweicht.

Grob vereinfacht darf jedes Geschäft in Nordrhein-Westfalen jetzt an höchstens vier Sonntagen im Jahr geöffnet sein. Jedoch nicht an jedem beliebigen Sonntag, nicht aus beliebigem Anlass, nicht beliebig lange und nicht jedes beliebige Geschäft. Weil nicht jeder eine solche Regelung versteht, müssen häufig Gerichte entscheiden. Für Juristen reizvoll, für normale Menschen ein Horror. Nun will der Wirtschaftsminister etwas dagegen tun: Doch statt die komplizierte Regelung endlich zu vereinfachen und jeder Kommune zu ermöglichen, an vier beliebigen Sonntagen einen Verkauf zu gestatten - egal aus welchem Anlass -, soll nun ein Arbeitskreis gegründet werden, um Handel und Kommunen eine gagaeske Gesetzeslage besser zu erklären. Absurd.

(sw.)
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