Düsseldorf NRW vertraut auf Verbandsgutachten

Düsseldorf · Braunkohle-Verband gab juristische Studie zu Grenzwerten in Auftrag.

Im Streit um neue EU-Umweltauflagen berufen sich die Ministerpräsidenten der vier Braunkohle-Länder unter anderem auf ein Gutachten, das von der Braunkohle-Industrie in Auftrag gegeben wurde. Wie Sachsens Regierungssprecher unserer Redaktion bestätigte, stützt sich die angedrohte Klage der Länderchefs gegen neue Schadstoffgrenzwerte auch auf ein Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Dieses Gutachten erarbeitete die Kanzlei nach eigenen Angaben im Auftrag des Debriv Bundesverbands Braunkohle, der die Interessen der Braunkohle-Unternehmen vertritt.

Nach der Diesel-Betrugsaffäre offenbaren Politiker damit erneut eine problematische Nähe zu Industrielobbyisten. In einem Schreiben hatten die Ministerpräsidenten Sachsens, Nordrhein-Westfalens, Sachsen-Anhalts und Brandenburgs Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) aufgefordert, gegen neue EU-Auflagen zu Quecksilber und Stickoxid zu klagen. Die EU-Vorgaben seien rechtswidrig zustande gekommen, lautet die Argumentation. Eine Klage sei die angemessene Antwort, um Schaden von der Energiewirtschaft abzuwenden. Ein Sprecher der EU-Kommission hingegen wies darauf hin, dass die EU-Staaten mehrheitlich für die neuen Vorgaben gestimmt hätten. Sie seien mit Technologien zu erreichen, die 2010 eingesetzt wurden. Zudem gebe es bei unverhältnismäßigen Kosten Ausnahmen.

Neben dem Freshfields-Gutachten stützt sich die mögliche Klage der Länderchefs laut Sachsens Regierungssprecher auf eine technische Studie der Universität Hamburg. Beide Gutachten belegten, dass die EU-Grenzwerte nicht einzuhalten seien. Aus der Düsseldorfer Staatskanzlei gab es dazu gestern keine Stellungnahme.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort