Leine und Maulkorb sind künftig Pflicht NRW-Landeshundeverordnung

Düsseldorf (dpa/lnw). Die neue nordrhein-westfälische Landeshundeverordnung gilt nicht nur für so genannte Kampfhunde, sondern für alle gefährlichen Hunde.

Das sind laut Verordnung Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft gezüchtet werden, die sich nach einem Gutachten des Amtstierarztes als bissig erwiesen haben, die in aggressiver Weise einen Menschen angesprungen haben, die unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.

Für sie und alle anderen Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo sind, gilt eine Meldepflicht.

In zwei Anlagen zur Verordnung sind 42 Hunderassen genannt, die als besonders gefährlich gelten:

Anlage 1 (13 Rassen): American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Toasa Inu.

Für diese Rassen gilt ein Zuchtverbot und ein De-facto-Verbot sie anzuschaffen. Halter von diesen Hunden müssen Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen, die Tiere dürfen nur angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Auch mit den übrigen als gefährlich eingestuften Hunden darf nicht gezüchtet werden.

Anlage 2 (29 Rassen): Akbas, Berger de Brie, Berger de Beauce, Bullmastiff, Carpatin, Dobermann, Estrela-Berghund, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mittelasiatischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Karakatschan, Karshund, Komondor, Kraski Ovcar, Kuvasz, Liptak, Maremmaner Hirtenhund, Mastiff, Mastin de los Pirineos, Mioritic, Polski Owczarek Podhalanski, Pyrenäenberghund, Raffeiro do Alentejo, Rottweiler, Slovensky Cuvac, Sarplaninac, Tibetanischer Mastiff, Tornjak.

Diese Rassen dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis gezüchtet und gehalten werden. Auch für sie gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang. Gefährliche Hunde und Tiere der Anlagen 1 und 2 können eingezogen werden. Sicherstellung und Einschläferung sind unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften möglich.

(RPO Archiv)
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