Berlin Neuer Gesetzentwurf zur Beschneidung: Erst ab 14 Jahre

Berlin · Ein Gesetzentwurf von 63 Oppositionspolitikern zur Beschneidung sorgt für Aufregung. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei fordern, dass Jungen, die nach jüdischem oder muslimischem Ritus beschnitten werden, mindestens 14 Jahre alt und mit dem Eingriff einverstanden sein müssen. "Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss Vorrang haben vor dem Recht auf Erziehung", sagte SPD-Fraktionsvize Dagmar Ziegler. Der Gesundheitsexperte der Grünen, Harald Terpe, der auch Arzt ist, betonte, ärztliche Eingriffe dürften nur mit einer medizinischen Indikation vorgenommen werden. Nur mit der Religion sei dies nicht zu begründen.

Eine gesetzliche Regelung ist nach dem Urteil des Kölner Landgerichts notwendig geworden, das die Beschneidung eines Jungen als Straftat eingestuft hatte. Die Regierung legte einen Gesetzentwurf vor, der den Religionsgemeinschaften weitgehend die Freiheit gibt, die Beschneidung weiter zu vollziehen. Dieser Entwurf wird auch von einer Reihe von Oppositionspolitikern gestützt.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, bezeichnete den abweichenden Gesetzentwurf mit der Altersgrenze von 14 Jahren als "auf gar keinen Fall akzeptabel". Er sagte: "Die Abgeordneten, die diesen Entwurf tragen, agieren aus unserer Sicht kaltherzig und haben absolut gar nichts begriffen." Wenn sich ihre Vorstellungen durchsetzten, wäre jüdisches Leben in Deutschland tatsächlich nicht mehr möglich. Graumann zeigte sich zugleich zuversichtlich, dass die Haltung "weder Konsens noch Mehrheit im Deutschen Bundestag finden" werde.

Die Gesetzentwürfe werden am Donnerstag in den Bundestag eingebracht. Abgestimmt werden soll noch Ende November. Der Bundesrat wird am 14. November entscheiden, so dass das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten kann.

(qua)
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