Osnabrück Muslima darf nicht mit Nikab ins Abendgymnasium

Osnabrück · Eine muslimische Frau darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte gestern einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Die 18-Jährige, eine Deutsche muslimischen Glaubens, wollte gegen die Entscheidung ihrer Schule vorgehen. Das Gymnasium hatte darauf bestanden, dass die junge Frau ohne ihren sogenannten Nikab am Unterricht teilnimmt - dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei.

Allerdings erschien die 18-Jährige nicht am Verwaltungsgericht Osnabrück. Wegen des großen Medieninteresses habe sie abgesagt, sagte Gerichtssprecher Gert Armin Neuhäuser. Das Gericht lehnte daraufhin ihren Antrag auf Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes ab und bestätigte die Entscheidung der Schulbehörde. Die Schülerin kann Beschwerde dagegen einlegen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort