Berlin Mehr Schutz vor Stalking

Berlin · Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Stalker künftig leichter bestraft und Opfer effektiver geschützt werden sollen. Jährlich kommen zwischen 20.000 und 30.000 Fälle zur Anzeige - die Dunkelziffer ist höher.

Stalker sind oft erfindungsreich, wie sie ihren Opfern das Leben zur Hölle machen können: Drohanrufe, Sabotage der sozialen Netzwerke oder persönliches Auflauern. Oft werden auch noch Kinder oder Lebenspartner der Opfer in Mitleidenschaft gezogen. Häufig sind es ehemalige Lebenspartner, die zu Stalkern werden. Meistens sind Frauen die Opfer.

Ein neues Gesetz, das gestern das Bundeskabinett passierte, soll dafür sorgen, dass die Täter leichter be-straft und besser von den Opfern ferngehalten werden können. Bislang konnten die Stalker nur belangt werden, wenn das Opfer nachweisen konnte, dass durch die Attacken sein Leben "schwerwiegend beeinträchtigt" worden sei. Das galt für Fälle, in denen das Opfer beispielsweise umgezogen ist oder den Arbeitsplatz gewechselt hat, um den Stalkern zu entgehen. "Stalking soll künftig bereits dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert", sagte Justziminister Heiko Maas (SPD). Künftig soll sich also schon strafbar machen, wer "beharrlich einer anderen Person unbefugt nachstellt", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Den Tatbestand der Nachstellung gibt es seit 2007 im Strafgesetzbuch. Doch schon länger war klar, dass die Regelung Lücken enthält, die nun geschlossen werden sollen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zählt die polizeiliche Kriminalstatistik pro Jahr zwischen 20.000 und 30.000 Fälle. Eine Zunahme ist nicht zu verzeichnen. Die Dunkelziffer wird mit 600.000 bis 800.000 Fällen pro Jahr als deutlich höher eingeschätzt. Einer Studie des Mannheimer Instituts für seelische Gesundheit zufolge werden zwölf Prozent der Bürger einmal im Leben Opfer von obsessiver Verfolgung oder Belästigung, was gemeinhin als Stalking gilt.

Auch der Schutz der Stalking-Opfer soll besser werden. Bislang bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung, damit ein Verbot, sich dem Opfer noch einmal zu nähern, auch wirksam und damit strafbewährt wird. Künftig sollen gerichtliche Vergleiche, in denen eine Kontaktsperre vereinbart wird, ebenfalls strafbewehrt sein, wenn sich ein Stalker nicht an die Vereinbarung hält. Dem Schutz der Opfer soll auch dienen, dass künftig Polizei und andere öffentliche Stellen erfahren, wenn ein Stalker ein Kontaktverbot erhält.

Am Strafrahmen soll sich nichts ändern. So kann das Nachstellen auch weiterhin mit bis zu drei Jahren Haft belegt werden.

Neu ist auch eine Regelung für die Gerichtsverfahren, die es den Opfern erleichtern soll, zu ihrem Recht zu kommen. Bislang gehörte das Stalken in den Katalog der Privatklagedelikte, was dazu führte, dass die Gerichte unter Verweis auf Privatklage Verfahren einstellen konnten. Für die Opfer wiederum bedeutete dies, dass sie bei erneuter Klage selbst das Kostenrisiko für Gericht und Anwaltskosten beider Seiten trugen. Mit der geplanten Streichung aus dem Katalog der Privatklagedelikte können die Gerichte die Verfahren nicht mehr einfach einstellen. Bisher stehen den Zehntausenden Anzeigen nur einige Hundert Verurteilungen pro Jahr gegenüber.

Der Opferschutzverband "Weißer Ring" sieht die Neuregelung als Fortschritt, hätte sich aber noch mehr gewünscht. "Dass jetzt schon Nachstellungen bestraft werden können, die geeignet sind, die Lebensgestaltung Betroffener zu beeinträchtigen, ist okay", sagte die Vorsitzende Roswitha Müller-Piepenkötter der "Berliner Zeitung". Allerdings sei die ursprünglich vorgesehene zusätzliche Formulierung "vergleichbare Angriffe" gestrichen worden. "Damit hat der Minister eine Bremse angezogen, mit der wir sehr schlecht leben können", fügte Müller-Piepenkötter hinzu. "Denn dass jemand zum Beispiel ein Stalking-Opfer beim Arbeitgeber anschwärzt oder Todesanzeigen aufgibt, fällt damit raus." Dies aber seien wichtige Tatbestände.

Wie die Mannheimer Stalking-Forscher in Studien nachweisen, kennen die meisten Stalking-Opfer ihre Peiniger. Oft sind es ehemalige Partner, Zufallsbekanntschaften oder auch Nachbarn. Stalking gibt es auch im Arzt-Patienten-Verhältnis oder zwischen Anwälten und ihren Mandanten.

Stalking-Opfer zeigten im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung eine deutlich schlechtere psychische Befindlichkeit. Sie berichteten über Symptome infolge der Nachstellungen und Attacken, wie beispielsweise verstärkte Unruhe, Angst, Schlafstörungen und Depressionen.

(qua)
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