Loveparade - Versagen der Staatsanwaltschaft

Kaum war bekannt, dass der Strafprozess zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe nicht zustande kommt, begannen auch schon die Schuldzuweisungen. Im Zentrum der Kritik: vor allem das Landgericht Duisburg, weil es die Anklageschrift zurückgewiesen hat.

Doch damit tut man der zuständigen fünften Strafkammer unrecht. Sie hat geprüft und entschieden, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Wenn man den Richtern einen Vorwurf machen will, dann den, dass sie die Anklageschrift schon früher hätten ablehnen müssen und nicht erst nach zwei Jahren. Stattdessen haben sie bis zuletzt versucht, das stümperhaft zusammengestellte Gutachten, auf dem die Anklage vor allem basiert, irgendwie zu retten.

Das ursächliche Versagen liegt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg, die von Beginn an mit der Größe des Falls überfordert gewesen ist. Fast vier Jahre benötigte die Behörde, um überhaupt eine Anklageschrift zu formulieren. Und in dieser Zeit bekam sie als zentrales Beweismittel nicht viel mehr zustande als eine etwa 20-seitige Expertise eines britischen Panikforschers, die nur so vor Fehlern strotzt. Ein unentschuldbarer Fehler, unter dem jetzt die Betroffenen zu leiden haben.

(csh)
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