Berlin Kritik an Diätenerhöhung

Berlin · Union, SPD und FDP wollen die automatischen Anpassungen fortsetzen.

Berlin: Kritik an Diätenerhöhung
Foto: dpa, Tim Brakemeier

Der Steuerzahlerbund reagiert empört auf die heute im Bundestag anstehende automatische Anpassung der Abgeordnetendiäten. "Wieder einmal wollen sich die Abgeordneten klammheimlich höhere Diäten gönnen, ohne dass die Bürger davon etwas erfahren sollen", kritisierte Präsident Reiner Holznagel in der "Bild"-Zeitung: "Jede Diätenerhöhung muss öffentlich und transparent im Bundestag debattiert werden. Einen Diätenautomatismus darf es nicht geben."

Die SPD verteidigte den Schritt. "Die regelmäßigen Anpassungen orientieren sich an der Steigerung der Bruttolöhne und werden vom Statistischen Bundesamt festgestellt - nicht mehr, aber auch nicht weniger", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider. Auf Vorschlag einer Expertenkommission sei die Bezahlung von Abgeordneten der Besoldung von Richtern an den Bundesgerichten angeglichen worden.

"Diese transparente und klare Regelung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn einer Wahlperiode vom neuen Bundestag bestätigt werden", erklärte Schneider. Deshalb stehe das Thema auf der Tagesordnung. Unions- und FDP-Politiker wollten sich zu dem von ihren Fraktionen mitgetragenen Antrag zunächst nicht äußern.

Die Erhöhung soll allerdings nicht als eigener Punkt mit Aussprache und Beratung aufgerufen werden, sondern lediglich ohne Debatte beschlossen werden. Auch im Antragstext befindet sich nur ein Satz. Danach soll der 2014 beschlossene Mechanismus im Abgeordnetengesetz auch für diese neue Wahlperiode gelten. Nach dieser Regel war erstmals zum 1. Juli 2016 die monatliche Entschädigung automatisch angepasst worden - auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Entwicklung beim Nominallohnindex.

Zuvor waren die Diäten 2014 auf 8667 Euro und 2015 auf 9082 Euro erhöht worden. Seit dem 1. Juni 2017 beläuft sich der Betrag auf 9541,74 Euro. Die Summe ist von den Abgeordneten zu versteuern. Sie erhalten daneben eine steuerfreie Kostenpauschale und Mittel für die Beschäftigung von Mitarbeitern.

(may-)
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