Täter muss ins Gefängnis "Tugçe"-Urteil richtig

Meinung | Düsseldorf · Ein halbes Jahr nach dem Tod der Studentin Tugce Albayrak wurde im Prozess am Landgericht Darmstadt das Urteil gesprochen. Der 18-jährige Angeklagte, der sie geschlagen hatte, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Dazu ein Kommentar.

 Angehörige und Freunde von Tugce trauern vor dem Landgericht in Darmstadt und haben nach der Urteilsverkündung Kerzen aufgestellt.

Angehörige und Freunde von Tugce trauern vor dem Landgericht in Darmstadt und haben nach der Urteilsverkündung Kerzen aufgestellt.

Foto: dpa, fve lre

Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung. Mit Blick auf das angemessen erscheinende Urteil im Todesfall der Studentin Tugçe. kann man resümieren: Erst der sorgfältige Blick des Gerichts auf die Tatnacht-Umstände im November 2014 in Offenbach erhellt den wahren Sachverhalt.

Dieser war zunächst schnell, reißerisch und verzerrt einer fix urteilenden, nach Sensationsluft schnappenden Öffentlichkeit zum geistigen Fast Food in den Napf geworfen worden.

Hier der tumbe Totschläger Sanel M., dort die kluge und besonnene Tugçe, ein Engel mit Zivilcourage - das stimmte so nicht. Selbst der Bundespräsident war darauf reingefallen. In jener für Tugçe und ihre Angehörigen so furchtbaren Nacht beim Schnellimbiss trafen zwei leicht erregbare, mit verbalem Unflat nicht geizende junge Menschen aufeinander.

Wohl wahr: Wer schlägt, hat immer Unrecht. Geschlagen hat Sanel. Töten wollte er Tugçe nicht. Er ist, erkennbar an diversen Vorstrafen, ein Früchtchen. Eine Strafaussetzung zur Bewährung wäre das falsche Sanktions- und Erziehungsmittel gewesen.

(RP)
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