Berlin Koalition einigt sich doch noch auf Bund-Länder-Finanzreform

Berlin · Union und SPD verschärfen das Privatisierungsverbot für die geplante Autobahn-Infrastrukturgesellschaft des Bundes.

Union und SPD haben letzte strittige Punkte bei der geplanten Bund-Länder-Finanzreform nach zweitägigen intensiven Gesprächen ausgeräumt. "Die Koalitionsfraktionen haben sich auf das größte Reformprojekt in dieser Koalition geeinigt", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder gestern Abend in Berlin. Teil des Gesetzespakets zur Neuordnung der innerstaatlichen Finanzströme ab 2020 ist die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes, die künftig für Planung, Bau und Erhalt der Autobahnen verantwortlich sein soll. Bisher erledigen dies die Länder im Auftrag und auf Kosten des Bundes. Bis zuletzt waren die Details der Gesellschaft umstritten. Die SPD setzte nun durch, dass auch eine indirekte Privatisierung der Autobahnen durch Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP-Projekte) mit Privatinvestoren verfassungsrechtlich ausgeschlossen wird.

Die ursprünglich für morgen geplante Bundestagsabstimmung über die Reform war am Dienstag überraschend vertagt worden, weil die SPD das Privatisierungsverbot für die Autobahn-Infrastrukturgesellschaft noch schärfer gefasst wissen wollte. Darüber liefen seit Dienstagmittag weitere Gespräche, die gestern zum Abschluss gebracht werden konnten. Trotz der gestrigen Einigung soll die Abstimmung im Bundestag nun aber erst Anfang Juni stattfinden, damit die Abgeordneten noch Zeit genug haben, das umfangreiche Gesetzespaket von mehreren Hundert Seiten zu studieren, bevor sie es billigen. Für die Reform sind 13 Grundgesetzänderungen vorgesehen, für die im Bundestag und Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig sind. Bund und Länder wollten das Mega-Projekt unbedingt in dieser Legislaturperiode beschließen, solange in Berlin die große Koalition mit einer großen Mehrheit regiert.

Kern der Reform ist die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern nach dem Ende des Solidarpakts für Ostdeutschland 2019. Künftig werden die neuen Länder in das Finanzgeflecht einbezogen, allerdings wird vor allem der Bund weiterhin hohe Ausgleichszahlungen an sie leisten müssen. Alle Bundesländer werden ab 2020 durch den Bund um 9,75 Milliarden Euro pro Jahr entlastet, weil im Länderfinanzausgleich eine Stufe wegfällt. Größte Profiteure sind Bayern und Nordrhein-Westfalen, das dadurch vom Nehmer- zum Geberland im Finanzausgleich avanciert. Allein NRW wird ab 2020 um rund 1,5 Milliarden Euro jährlich bessergestellt als bislang.

Im Gegenzug hatte der Bund durchgesetzt, dass er künftig für die Planung, Verwaltung und Betrieb der Autobahnen und vierstreifigen Bundesstraßen zuständig wird. Bisher sind dafür die Länder verantwortlich. Das Gesetzespaket sieht vor, dass die Aufgabe 2021 auf die Bundesgesellschaft übergeht. Sie soll die Maut-Einnahmen erhalten. Zudem sollten sich an ihr auch Private beteiligen können. Vorgesehen ist nun aber nach der Einigung, dass eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und möglichen Tochtergesellschaften per Grundgesetz ausgeschlossen wird. Ebenfalls verfassungsrechtlich verhindert werden soll eine "funktionale Privatisierung", etwa über ÖPP-Projekte für Teilnetze. Die Gesellschaft soll nicht kreditfähig sein. Das wirtschaftliche Eigentum an den Bundesfernstraßen soll nicht an die Gesellschaft übergehen, sondern in Bundesbesitz bleiben.

(mar)
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