Kluges Streik-Urteil

Das werden Passagiere, Bahnkunden und Patienten, die in den vergangenen Jahren von Streiks gequält wurden, gerne hören: Das Bundesarbeitsgericht verurteilte die Gewerkschaft der Flugsicherung zu Schadenersatz für den Streik 2012. Das Urteil ist wegweisend und klug zugleich. Die Richter hebeln nicht die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie aus. Gewerkschaften können weiter für ihre Ziele kämpfen und streiken. Doch die Richter setzen ihnen klare Grenzen.

Wenn es um Lohn- oder Arbeitszeit-Regelungen geht, für die noch Friedenspflicht gilt, sind Streiks rechtswidrig. Und wer rechtswidrig streikt, muss für den Schaden haften. Das ist ein Dämpfer auch für Cockpit, GDL und Marburger Bund, die sich immer mehr heraus- und Kunden immer öfter in Geiselhaft genommen haben. Eine Gewerkschaft, die Millionen-Forderungen zu befürchten hat, wird sich künftig gut überlegen, ob sie die Friedenspflicht unterläuft und ihr Recht auf Warnstreiks überdehnt. Die Macht der Spartengewerkschaften wird gestutzt, Streiks dürften weniger werden - ein guter Tag für Verbraucher.

(anh)
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