Kluges IS-Urteil

Institutionen wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht stehen an vorderster Front im Kampf des Rechtsstaats gegen den internationalen Terrorismus. Das ist für die Beteiligten nicht leicht, denn sie haben um Leib und Leben zu fürchten, wenn sie Urteile gegen die Gefährder unseres Staatswesens sprechen. Und sie müssen klug urteilen, um nicht in den Verdacht einer Gesinnungsjustiz zu geraten.

Beides ist beim Urteil gegen den IS-Anhänger Nils D. gut gelungen. Das Gericht wandte die Härte des Gesetzes an, gab aber einen Strafrabatt, weil der Angeklagte geständig war und obendrein aus dem Innenleben der Terrororganisation Islamischer Staat berichtete. Ohnehin konnten ihm lediglich Hilfsdienste in dieser Mördertruppe angelastet werden. Was er an Scheußlichkeiten berichtete, ist dazu angetan, den Kampf gegen den IS weiter zu verstärken.

Gleichwohl muss allen Sympathisanten dieser selbst ernannten Gotteskrieger klar sein, dass schon eine IS-Mitgliedschaft ein schweres Verbrechen ist. Einen Strafrabatt wie jetzt wird es um so weniger geben, je mehr die Justiz über die Terrormiliz weiß.

(kes)
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