Stichwort Kinderkrankentage

Erkältung, Masern oder Windpocken - Kinder sind häufig krank. Eltern können dann Kinderkrankentage beanspruchen. Der öffentliche Dienst stellt Beamte, Angestellte und Arbeiter, die ihren Nachwuchs pflegen möchten, unter Fortzahlung der Bezüge, der Vergütung oder des Lohnes frei.

Und zwar für vier Tage im Jahr, wenn das Kind unter zwölf Jahre alt ist. Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kümmert sich aktuell daheim in Goslar um seine scharlach-kranke Tochter. Dafür hat er sich drei Tage freigenommen und nimmt bis einschließlich heute keine Termine wahr. Er bleibe gerne für seine Tochter zu Hause, sagte der SPD-Vorsitzende. "Meine Frau muss die Praxis offenhalten." Also kümmere er sich bis heute um die Tochter. Danach kämen die Großeltern.

(RP)
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