Hamm Keine Taufe für muslimisches Pflegekind

Hamm · Ein Pflegekind darf nicht gegen den Willen der leiblichen Eltern eine andere Religion annehmen. Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit, bleibt das auch dann verbindlich, wenn das Kind nach Entzug der elterlichen Sorge in einer Pflegefamilie mit anderem Glauben aufwächst, wie es in einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm heißt (Az.: 2 UF 223/15). Das Gericht lehnte damit einen Antrag des Jugendamtes und der Pflegeeltern ab, die Taufe und katholische Erziehung eines muslimischen Mädchens zu genehmigen. Das Familiengericht Dorsten hatte das in erster Instanz erlaubt.

In dem Fall war der leiblichen Mutter, einer aus Nordafrika stammenden jungen Frau, das Sorgerecht entzogen wurden. Im Sorgerechtsverfahren verlangte die Muslimin, dass das Kind im muslimischen Glauben erzogen werden solle.

(epd)
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