Berlin/Karlsruhe Karlsruhe stützt EZB-Krisenpolitik

Berlin/Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Staatsanleihenkäufe unter Auflagen.

Politiker und Ökonomen haben erleichtert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Euro-Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) reagiert. Karlsruhe habe eine "äußerst kluge Entscheidung getroffen, weil es die EU vor einer institutionellen Krise bewahrt und zugleich Grenzen für das Handeln europäischer Institutionen, in diesem Fall der EZB, aufzeigt", sagte der Wirtschaftsweise Lars Feld.

Die Verfassungsrichter billigten im Grundsatz, dass die EZB - und damit die Bundesbank - klamme Euro-Staaten im Ernstfall durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil stützen kann. Voraussetzung sei aber, dass die EZB sich dabei an bestimmte Regeln hält. So dürften Anleihenkäufe nicht angekündigt werden. Ihr Volumen müsse im Voraus begrenzt sein. Die Verfassungshüter legten auch Wert darauf, dass die Schuldtitel nur so lange gehalten werden, wie es für die Stabilisierung des Krisenstaates unbedingt nötig ist. Bundestag und Bundesregierung müssten das dauerhaft überwachen und, wenn notwendig, einschreiten.

Karlsruhe schloss sich damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mitte 2015 an. Der Senat habe zwar weiterhin Bedenken, sehe sich aber an die Luxemburger Rechtsprechung gebunden, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Mehrere Klagen, unter anderem vom CSU-Politiker Peter Gauweiler gegen das sogenannte OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions", direkte geldpolitische Geschäfte), sind damit gescheitert. Sie richteten sich gegen einen EZB-Beschluss von 2012, der allerdings nie angewandt wurde. Allein die Ankündigung der EZB, wenn nötig, unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern in Finanznot zu kaufen, beruhigte damals auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise die Finanzmärkte.

(mar)
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