Stichwort Hasskommentare

Die Mehrheit der Deutschen will, dass die Verfasser von Hasskommentaren im Internet gerichtlich verfolgt werden. Was kann dem Durchschnitts-Internetnutzer dann blühen? Wenn die Gleichsetzung des IQ unserer Ministerpräsidentin, Hannelore Kraft, mit dem eines Toastbrots schon jetzt mit 2250 Euro zu Buche schlägt, dann kann eine echte Beleidigung richtig teuer werden.

Aber was, wenn man der Nachbarin, die vergessen hat, die Blumen zu gießen, bloß einen "netten" Kommentar auf der Facebook-Pinnwand hinterlässt? Glücklicherweise ist die Beleidigung ein Antragsdelikt. Sollte die Nachbarin also keinen Strafantrag stellen, bleibt alles im grünen Bereich. Tut sie es aber Frau Kraft gleich und entscheidet sich für eine Anklage, müssen Richter über das Bußgeld dieser "Nettigkeit" urteilen. kam

(RP)
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