Genf Handschlag-Pflicht für Schüler in der Schweiz

Genf · Muslimische Schüler dürfen im Schweizer Kanton Basel-Landschaft ihren Lehrerinnen aus religiösen Gründen nicht den Händedruck verweigern. Trotz Religionsfreiheit könnten die Schulen im Kanton die Begrüßung einfordern und Sanktionsmöglichkeiten anwenden, teilte die Bildungsdirektion nun mit.

Die Behörde reagierte damit auf zwei muslimische Schüler, die ihrer Lehrerin in einer Sekundarschule bei Schulbeginn nicht die Hand schütteln wollten. Die Brüder hatten der Behörde zufolge angeführt, dass sie eine Person anderen Geschlechts aufgrund ihrer Religion nicht berühren dürfen. Die Schulleitung hatte "zur Gewährleistung eines reibungslosen Schulbetriebs" die Schüler temporär vom Händedruck befreit.

Die Erziehungsberechtigten könnten bei Weigerung ermahnt oder mit einer Buße von bis zu 5000 Schweizer Franken (4500 Euro) belegt werden, kündigte die Bildungsdirektion an. Gegen die Schüler könnten disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden.

Das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Integration von Ausländern seien stärker als die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Schüler, hieß es in einem Rechtsgutachten. "Die soziale Geste des Händedrucks ist wichtig für die Vermittelbarkeit von Schülerinnen und Schüler später im Berufsleben", hieß es weiter.

(epd)
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