Berlin Gesetzesänderung könnte AfD in Finanznöte stürzen

Berlin · Mit einer Verschärfung der Parteienfinanzierung unterbinden Union und SPD den lukrativen Goldhandel der Alternative für Deutschland.

Vom 1. Januar an soll nach dem Willen von Union und SPD jeder Wähler für die Schatzmeister der Parteien mehr wert sein. Dann gibt es für jede Stimme 85 statt 70 Cent, für die ersten vier Millionen Stimmen sogar je einen Euro statt 85 Cent. Das entspreche der Preisentwicklung seit der letzten Anpassung vor 13 Jahren, argumentieren die Koalitionäre. Im Vorbeigehen wollen sie zudem ein Schlupfloch schließen, das die Alternative für Deutschland entdeckt hatte - und das wiederum könnte die AfD nun ins Schlingern bringen.

Bevor die staatlichen Mittel nämlich verteilt werden, verlangt das Parteiengesetz den Nachweis, dass die Empfänger nicht allein von Staatsgeld leben, sondern dass sie mindestens so viele eigene Einnahmen haben, wie ihnen über die sogenannte Wahlkampfkostenerstattung zusätzlich zustehen. Das können Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Einnahmen aus sonstigen Geschäften sein. Das hatte die AfD auf die Idee gebracht, künstlich finanzielle Verfügungsmittel zu generieren, indem sie ins Gold-Geschäft einstieg. Dem Vernehmen nach kamen zwei Millionen Euro zusammen - auf dem Papier, denn die Kosten für die Goldbeschaffung musste die Partei nicht gegenrechnen. Künftig soll bei der Parteienfinanzierung aber nur noch die Summe der Einnahmen nach Abzug der Ausgaben berücksichtigt werden. Und damit kollabiert das goldene Konstrukt der AfD. Der Laden lief so gut, dass die Goldmünze "1 Deutsche Mark" für je 550 Euro längst ausverkauft ist. Verfügbar sind derzeit noch reichlich Goldbarren für 41 bis 3445 Euro. Aufgeschreckt von den Koalitionsplänen zur Gesetzesnovelle, versieht die AfD den Bestellshop nun mit einem Warnhinweis: Wer die AfD fördern wolle, werde gebeten, "anstatt eines Goldkaufes uns mit der Spende zu unterstützen".

Gesetze dürfen grundsätzlich nicht rückwirkend in Kraft treten. Insofern hätte die AfD eigentlich genügend Zeit, sich für 2016 an die neuen Vorgaben anzupassen. Doch die Juristen der Koalitionsfraktionen halten es für möglich, die 2016 abzugebenden Rechenschaftsberichte für 2015 bereits den neuen Regeln zu unterwerfen. Und das bedeutet, dass das schöne viele Gold der AfD aus 2015 bei der Berechnung der nächsten Abschlagszahlungen schon nichts mehr wert sein wird. Parteivize Beatrix von Storch fürchtet schon, dass die AfD bankrott ist, wenn sie nicht schnell zwei Millionen an Spenden eintreibt. Doch auch das Gegenteil ist möglich. Mehr Mitglieder, mehr Spenden und im März voraussichtlich auch viel mehr Wähler könnten bei der AfD einen Geldregen auslösen.

(may-)
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