Essen Gerichte erwarten Klagen von Flüchtlingen zu Sozialhilfe

Essen · Eindeutige Regeln für EU-Zuwanderer gefordert.

Die Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen erwarten viele Klagen von Flüchtlingen um Grundsicherungsansprüche. Zwar spürten sie bisher noch keine direkten Auswirkungen des Flüchtlingszustroms, rechnen aber für dieses Jahr mit zahlreichen Fällen von anerkannten sowie noch nicht anerkannten Asylbewerbern, sagte der Präsident des Landessozialgerichts NRW, Joachim Nieding, gestern in Essen.

Da die Geflüchteten oft aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht sofort in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten, "haben sie Ansprüche als Asylbewerber und später auf Leistungen nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende", erläuterte Nieding. Schätzungen zufolge fänden nur zehn Prozent der Flüchtlinge bereits nach einem Jahr Arbeit. Somit hätten zunächst 90 Prozent der anerkannten Flüchtlinge einen Anspruch auf Grundsicherung. Immerhin fänden aber 50 Prozent nach fünf Jahren eine Arbeit und 25 Prozent nach zwölf Jahren. Was Zuwanderer aus dem EU-Ausland wie Rumänien, Bulgarien betrifft, fordert das Landessozialgericht von Gesetzgeberseite "eindeutige Regeln" für die Bereiche Sozialhilfe, Hartz IV und Grundsicherung. Das Bundessozialgericht hatte im Dezember 2015 entschieden, dass auch für arbeitssuchende EU-Bürger ein Sozialhilfeanspruch bestehen kann. Im Moment entscheide jede Kommune für sich, so Nieding.

Der Bedarf an sozialem Rechtsschutz in NRW sei weiterhin groß: Die acht Sozialgerichte des Landes beschäftigten sich 2015 mit insgesamt 82.309 Verfahren, bei jedem dritten ging es um Hartz IV.

(jka)
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