Mainz Gericht verwirft Sozialhilfeanspruch für EU-Bürger

Mainz · Im Streit um die Zahlung von Sozialhilfe an EU-Ausländer hat sich das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gestellt. In einem gestern veröffentlichten Beschluss stellten die Richter klar, dass weder EU-Bürgern noch deren Kindern Zahlungen zustehen (Az.: L 3 AS 376/16 B ER). In der ersten Instanz des Eilverfahrens war das zuständige Jobcenter noch angewiesen worden, die Leistungen vorläufig zu gewähren. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass EU-Bürgern nach spätestens sechsmonatigem Aufenthalt Sozialleistungen zustehen, verwarfen die Mainzer Richter als "nicht überzeugend".

Verhandelt wurde der Fall einer vierköpfigen bulgarischen Familie, die 2014 nach Deutschland eingereist war. Der Familienvater hatte danach mehrere Monate lang als Monteur gearbeitet, die Stelle aber selbst gekündigt, weil er nach eigenen Angaben von seinem Arbeitgeber ausgebeutet wurde.

(epd)
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